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    Mit der Restart-Prämie können also beispielsweise Friseure und Kosmetiker, aber auch Catering-Unternehmen oder der Einzelhandel, ihren Neustart nach der Pandemie ankurbeln. Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss ist gekoppelt an die Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung und beträgt 10 Prozent des Bruttodarlehensbetrags bis zu maximal 50.000 Euro. Antragsstellung über die Hausbank Bestandsunternehmen, die ab 1. März 2022 ein Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L

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    - legung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewäh- ren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 sind 15 Jahre aufzubewahren. Die [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    - legung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewäh- ren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 sind 15 Jahre aufzubewahren. Die [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    - legung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewäh- ren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 sind 15 Jahre aufzubewahren. Die [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    - legung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewäh- ren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 sind 15 Jahre aufzubewahren. Die [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    - legung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewäh- ren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 sind 15 Jahre aufzubewahren. Die [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    - legung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewäh- ren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 sind 15 Jahre aufzubewahren. Die [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    G). 2. wer einen Bildungsgang absolviert hat, welcher nach der Rechtsver- ordnung eines Landes die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt. 15Vorbereitung der Prüfung § 11 Zulassungsvoraussetzungen in [...] Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschrif- ten gemäß § 26 Absatz 1 15 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 27 Absatz 1 bzw. § 28 Absatz 1. Der [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung vom 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den

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    G). 2. wer einen Bildungsgang absolviert hat, welcher nach der Rechtsver- ordnung eines Landes die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt. 15Vorbereitung der Prüfung § 11 Zulassungsvoraussetzungen in [...] Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschrif- ten gemäß § 26 Absatz 1 15 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 27 Absatz 1 bzw. § 28 Absatz 1. Der [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung vom 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den

  10. Relevanz:
     
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    G). 2. wer einen Bildungsgang absolviert hat, welcher nach der Rechtsver- ordnung eines Landes die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt. 15Vorbereitung der Prüfung § 11 Zulassungsvoraussetzungen in [...] Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschrif- ten gemäß § 26 Absatz 1 15 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 27 Absatz 1 bzw. § 28 Absatz 1. Der [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung vom 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den