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    vorvertragliche Informationen, die in Artikel 246 § 1 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt sind. Konkret handelt es sich um die Information über: „ die wesentlichen [...] - lich wird das Gesetz am 1. Juli 2012 in Kraft treten, so dass eine alsbaldige Umgestaltung der jeweiligen Websites geboten ist. Die Informationen geben einen nicht abschließenden Überblick und

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    Branchenbucheinträge im Internet (Anschluss BGH, Urteil vom 26. Juli 2012, VII ZR 262/11, MDR 2012, 1147; LG Flens- burg, Urteil vom 8. Juli 2011, 1 S 71/10; LG Offenburg, Urteil vom 15. Mai 2012, 1 S 151 [...] ungewöhnlichen Ort versteckt und drucktechnisch völ- lig unauffällig (vgl. hierzu LG Flensburg aaO; LG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012 – 1 S 151/11, jeweils zu weitgehend identischen Formularen). 12 b) Der [...] erwarten (vgl. BGH aaO). 15 4. Ist die Klausel über die Vergütungspflicht nicht Vertragsbestandteil geworden, so bleibt der Vertrag grundsätzlich nach § 306 Abs. 1 BGB im Übrigen wirksam und sein Inhalt

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    Ihre Firma, Hauptstraße 14, 12345 Stadt Ihre Firma Hauptstraße 14 12345 Stadt ... Ihre Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum]. Eine mögliche Vertragsabschlusserklärung durch mich wird wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 Abs. 1 BGB angefochten. In Ihrem Schreiben vom [Datum des Angebotsschreibens] wird nicht in der erforderlichen Deutlichkeit auf eine Kostenpflicht hingewiesen. Vielmehr suggerieren Sie durch die Aufmachung Ihres Schreibens einen kostenfreien Eintrag in Ihr

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    Branchenbucheinträge im Internet (Anschluss BGH, Urteil vom 26. Juli 2012, VII ZR 262/11, MDR 2012, 1147; LG Flens- burg, Urteil vom 8. Juli 2011, 1 S 71/10; LG Offenburg, Urteil vom 15. Mai 2012, 1 S 151 [...] ungewöhnlichen Ort versteckt und drucktechnisch völ- lig unauffällig (vgl. hierzu LG Flensburg aaO; LG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012 – 1 S 151/11, jeweils zu weitgehend identischen Formularen). 12 b) Der [...] erwarten (vgl. BGH aaO). 15 4. Ist die Klausel über die Vergütungspflicht nicht Vertragsbestandteil geworden, so bleibt der Vertrag grundsätzlich nach § 306 Abs. 1 BGB im Übrigen wirksam und sein Inhalt

  5. fallbeispiele.pdf

    Datum: 24.05.2016

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    Fallbeispiele © Handwerkskammer Reutlingen 2014 Der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Vertrag (AGV) im neuen Verbraucherrecht Die sogenannten AGV-Verträge (§ 312b Abs. 1 [...] finden Sie eine Übersicht über die insoweit im handwerklichen Bereich wichtigsten Konstella- tionen aus der Praxis: Fall 1 : Ein Verbraucher ruft einen Unternehmer (Handwer- ker) an und bittet um [...] /ein Angebot zu. Der Vertrag kommt per Telefonanruf des Verbrauchers, per E-Mail oder Post zustande. Kein AGV (kein Fall des § 312b Abs. 1 BGB n.F., insbe- sondere keine gleichzeitige körperliche

  6. fallbeispiele.pdf

    Datum: 24.05.2016

    Relevanz:
     
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    Fallbeispiele © Handwerkskammer Reutlingen 2014 Der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Vertrag (AGV) im neuen Verbraucherrecht Die sogenannten AGV-Verträge (§ 312b Abs. 1 [...] finden Sie eine Übersicht über die insoweit im handwerklichen Bereich wichtigsten Konstella- tionen aus der Praxis: Fall 1 : Ein Verbraucher ruft einen Unternehmer (Handwer- ker) an und bittet um [...] /ein Angebot zu. Der Vertrag kommt per Telefonanruf des Verbrauchers, per E-Mail oder Post zustande. Kein AGV (kein Fall des § 312b Abs. 1 BGB n.F., insbe- sondere keine gleichzeitige körperliche

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    Ertragswert- verfahren Wert des Betriebes Abschlag (85 %) 1.200.000 € 1.020.000 € Zwischensumme 180.000 € - Abzugsbetrag (150.000 € – 15.000 €) 135.000 € Zwischensumme 45.000 € - Persönlicher Freibetrag [...] Betriebsübergabe im Handwerk Beratung 5 Kapitel 1 | Voraussetzungen für eine erfolgreiche Betriebsübergabe 7 Kapitel 2 | Ziele einer Betriebsübergabe 8 Kapitel 3 | Die Vorbereitung der Betriebsübergabe 14 Kapitel 4 | Beteiligung des Nachfolgers 15 Kapitel 5 | Der Wert des Unternehmens 20 Kapitel 6 | Mögliche Formen der Betriebsübergabe 29 Kapitel 7 | Das

  8. Relevanz:
     
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    Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse Informationen zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes WORUM GEHT ES BEIM ANERKENNUNGSGESETZ? Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Ab dem 1. April 2012 haben im Zuständigkeitsbereich des Bundes alle Personen mit einem im Aus- land erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer aus- ländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Für Berufe, die in Länderzu- ständigkeit geregelt sind, z.B. Lehrer, werden die Rechtsgrundlagen derzeit angepasst (voraussicht- lich bis

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    Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse Informationen zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes WORUM GEHT ES BEIM ANERKENNUNGSGESETZ? Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Ab dem 1. April 2012 haben im Zuständigkeitsbereich des Bundes alle Personen mit einem im Aus- land erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer aus- ländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Für Berufe, die in Länderzu- ständigkeit geregelt sind, z.B. Lehrer, werden die Rechtsgrundlagen derzeit angepasst (voraussicht- lich bis

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    Der Teil III der Meistervorbereitung vermittelt die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die künftige Führungskräfte und Unternehmer benötigen. Im Teil IV der Ausbildung erwerben die Meisterschüler wichtige berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen, um selbst ausbilden zu können. Der Unterricht findet montags von 8 bis 16.45 Uhr statt. Der Lehrgang läuft über einen Zeitraum von zehn Monaten. Die Kurskosten betragen 1.800 Euro. Für Lernmittel werden 180 Euro fällig. Hinzu kommen die Prüfungsgebühren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Kursdatenbank