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    Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Ausführende Unternehmer haben einen Ersatzanspruch gegenüber dem Lieferanten. Darunter fallen neben den Kosten für ein- und wieder ausgebaute Materialien die Kosten für das erneute Anbringen von Materialen, die zuvor an eine andere Sache angebracht wurden, wie zum Beispiel Tapeten, Farbe und Rollläden. Dieser Rückgriffsanspruch besteht auch nach kaufvertraglichen Regelungen. Ein ZDH-Ratgeber aus der Reihe „Praxis Recht“ fasst die aktuelle Rechtslage in kompakter Form zusammen. ZDH Praxis Recht: Regeln für Aus- und Einbaukosten im Gewährleistungsfall (Stand:

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    Die Versender eines Formulars rufen den Empfänger im Nachgang an den E-Mail-Versand an und äußern sich dahingehend, dass sich der konkret benannte Vertrag automatisch verlängert, wenn man den Vordruck (Anlage in der E-Mail) nicht unterschreiben und rasch zurückschicken würde. Dieser Anhang in Form eines Formulars stellt aber tatsächlich einen Vertrag dar, den man im Falle einer Unterzeichnung und Rücksendung unbeabsichtigt, aber wirksam über 1.100 Euro abschließt. Bitte seien Sie vorsichtig und prüfen Sie solche E-Mail und Anrufe genau, bevor Sie unterschreiben. Themenseite zur

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    Datenschutzerklärung angegeben werden. Als Rechtsgrundlagen dienten bislang Art. 6 Abs. 1 DSGVO und § 25 TTDSG. Durch die Änderungen des DDG ist nun das TDDDG zu zitieren. Die Rechtsgrundlagen sind damit Art. 6 Abs. 1

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    Durch die Fristverlängerung sollen Schwierigkeiten bei der Abgabe von Beitragsnachweisen, Sofortmeldungen und A 1-Anträgen vermieden und allen Betrieben, die statt einer Lohnbuchhaltungssoftware eine solche Ausfüllhilfe zum elektronischen Datentausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen nutzen, mehr Zeit für die Registrierung auf dem neuen SV-Meldeportal geben. Einen neuen Termin für die Abschaltung von sv.net nennt der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Rundschreiben nicht. Vorerst kann die Ausfüllhilfe, in dem schon zum Jahresbeginn eingeschränkten Umfang

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    Bitte beachten: Die Antragsprozesse werden schrittweise umgestellt. Der Zugang zu den Prozessen des BAFA ist seit dem 1. Januar 2024 möglich. Der Zugang zu den Prozessen der KfW erfolgt stufenweise ab 22

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    Diese Vorlagen und alle weiteren Muster, die vom Landesarbeitskreis Arbeitsrecht bei Handwerk BW regelmäßig geprüft und angepasst werden, stehen zum kostenfreien Download bereit. Handwerk BW:

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    alle Branchen rechnen derzeit 28,3 Prozent (Vorjahresquartal: 49,1), der Befragten mit einem Umsatzplus, 18,6 Prozent (2/2023: 6,1 Prozent) erwarten einen Rückgang. Baubranche im Stimmungstief

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    Der 2023 geschlossene Tarifvertrag für das baden-württembergische Friseurhandwerk wurde vom Wirtschaftsministerium als allgemeinverbindlich erklärt. Betriebe sind daran gebunden, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören. Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024 Tarifentgelte mit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro technische Betriebsleitung mit mehr

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    Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der unpfändbare Betrag des monatlichen Arbeitseinkommens eines Schuldners ohne Unterhaltsverpflichtung demnach 1.491,75 Euro (bisher 1.402,28 Euro). Dieser Betrag erhöht sich, sofern der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, um monatlich 561,43 Euro (bisher 527,76 Euro) für die erste und um jeweils 312,78 Euro (bisher 294,02 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Die Regelung soll sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten ohne zusätzliche

  10. Arbeitgeberattraktivität

    Datum: 02.09.2020

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    Foto: JenkoAtaman / Adobe Stock Vier Schritte zum attraktiven Arbeitgeber In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für Betriebe wichtig, ihre Stärken hervorzuheben und diese selbstbewusst zu kommunizieren. Vier Empfehlungen, wie Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Schritt 1: Analysieren Sie ihre Stärken „Im ersten Schritt muss der Betrieb herausfinden, in welchen Bereichen die eigenen Stärken liegen“, erklärt Laura Holder, Beraterin Personal- und