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  1. Relevanz:
     
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    Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße ................... Seite 18 § 19a Mängel im Prüfungsverfahren .............................................. Seite 20 § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme ..................................................... Seite 20 Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 21 Bewertungsschlüssel ............................................................ Seite 21 § 22 [...] 3 und 4 ist die zu prüfende Person zu hören. 20 Durchführung der Fortbildungsprüfung § 19a Mängel im Prüfungsverfahren (1) Erweist sich, dass das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war

  2. Relevanz:
     
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    Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße ................... Seite 18 § 19a Mängel im Prüfungsverfahren .............................................. Seite 20 § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme ..................................................... Seite 20 Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 21 Bewertungsschlüssel ............................................................ Seite 21 § 22 [...] 3 und 4 ist die zu prüfende Person zu hören. 20 Durchführung der Fortbildungsprüfung § 19a Mängel im Prüfungsverfahren (1) Erweist sich, dass das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war

  3. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen der Gesamtprüfung ermöglicht. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll höchstens 20 Minuten dauern. Das Ergebnis der jeweiligen [...] treten die bisherigen Rechtsvorschriften zum anerkannten Abschluss Managementassistent / Manage- mentassistentin (HWK) vom 20. Februar 2004 außer Kraft. Diese besonderen Rechtsvorschriften für die

  4. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen der Gesamtprüfung ermöglicht. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll höchstens 20 Minuten dauern. Das Ergebnis der jeweiligen [...] treten die bisherigen Rechtsvorschriften zum anerkannten Abschluss Managementassistent / Manage- mentassistentin (HWK) vom 20. Februar 2004 außer Kraft. Diese besonderen Rechtsvorschriften für die

  5. Relevanz:
     
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    anwendungsbezogen sein und nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung und die der schriftlichen Prüfungsleistung werden zu einer Bewertung zusammengefasst

  6. Relevanz:
     
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    anwendungsbezogen sein und nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung und die der schriftlichen Prüfungsleistung werden zu einer Bewertung zusammengefasst

  7. Relevanz:
     
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    Fachwirt/Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 20.10.2016 und der Vollversammlung vom 22. November 2016 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften für [...] . Diese besonderen Rechtsvorschriften wurden am 20. März 2017 ausgefertigt. Diese besonderen Rechtsvorschriften werden hiermit satzungsgemäß veröffentlicht. Reutlingen, den Handwerkskammer

  8. Relevanz:
     
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    Fachwirt/Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 20.10.2016 und der Vollversammlung vom 22. November 2016 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften für [...] . Diese besonderen Rechtsvorschriften wurden am 20. März 2017 ausgefertigt. Diese besonderen Rechtsvorschriften werden hiermit satzungsgemäß veröffentlicht. Reutlingen, den Handwerkskammer

  9. Relevanz:
     
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    Prüfling höchstens 20 Minu- ten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den betreffenden Prüfungsbestandteil sind die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die Bewertung der

  10. Relevanz:
     
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    Prüfling höchstens 20 Minu- ten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den betreffenden Prüfungsbestandteil sind die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die Bewertung der