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    steuerliche Behandlung 16 3.1 Höhe des Kug 16 3.2 Nebeneinkommen 20 3.3 Steuerliche Behandlung 21 4. Förderung beruflicher Weiterbildung während.des Bezuges von Kurzarbeitergeld 22 [...] Arbeitsentgelte blei­ ben außer Betracht. Das Soll- und das Ist-Entgelt wird auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet. Das pauschalierte monatliche Nettoentgelt wird er­ mittelt, indem das gerundete Soll- und das gerundete Ist-Entgelt um folgende pauschalierte Abzüge ver­ mindert wird: • Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 v.H. • Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse •

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    für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer: 0800 4 5555 20. Merkblatt Kurzarbeitergeld (nach noch bisher geltender Regelung) Merkblatt

  3. Relevanz:
     
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    für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer: 0800 4 5555 20. Merkblatt Kurzarbeitergeld (nach noch bisher geltender Regelung) Merkblatt

  4. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    ZDH • Postfach 110472 • 10834 Berlin Haus des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin www.zdh.de Abteilung: Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht Ansprechpartner: Frau Dr. Schubert Tel.: +49 30 206 19-183 Fax: +49 30 206 19-59 183 E-Mail: dr.schubert@zdh.de Berlin, 25. März 2020 Rundschreiben 35/20 Per E-Mail Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen des Handwerks Auszubildende und

  5. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    ZDH • Postfach 110472 • 10834 Berlin Haus des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin www.zdh.de Abteilung: Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht Ansprechpartner: Frau Dr. Schubert Tel.: +49 30 206 19-183 Fax: +49 30 206 19-59 183 E-Mail: dr.schubert@zdh.de Berlin, 25. März 2020 Rundschreiben 35/20 Per E-Mail Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen des Handwerks Auszubildende und

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    erhaltenen Bewilligungs-bescheides auf. Eine möglicherweise spätere Überprüfung der Berechnung wird nicht ausgeschlossen. Teilzeitkraft (z.B. auch Ehepartner) bis 20 Std./Woche 0.5 0.00 Teilzeitkraft (z.B. auch Ehepartner) über 20 und unter 30 Std./Woche 0.75 0.00 Vollzeitkraft über 30 Std./Woche 1.0 0.00 Auszubildende/r für alle Auszubildenden 1.0 0.00 Mitarbeiter/in auf 450,00 Euro Basis für alle 450

  7. Relevanz:
     
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    erhaltenen Bewilligungs-bescheides auf. Eine möglicherweise spätere Überprüfung der Berechnung wird nicht ausgeschlossen. Teilzeitkraft (z.B. auch Ehepartner) bis 20 Std./Woche 0.5 0.00 Teilzeitkraft (z.B. auch Ehepartner) über 20 und unter 30 Std./Woche 0.75 0.00 Vollzeitkraft über 30 Std./Woche 1.0 0.00 Auszubildende/r für alle Auszubildenden 1.0 0.00 Mitarbeiter/in auf 450,00 Euro Basis für alle 450

  8. Relevanz:
     
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    Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag 20.3.2020 ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen

  9. zdh_faq_pruefungen.pdf

    Datum: 25.03.2020

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    1 Bearbeitungsstand: 20.03.2020 Corona-Pandemie und die Folgen für das Prüfungswesen im Handwerk Die Corona-Pandemie hat sich in Deutschland mit großer Dynamik ausgebreitet und zu weitgehenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geführt. Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sind bundesweit temporär geschlossen worden und der ZDH hat empfohlen, bis zum 24. April 2020 keine Prüfungen im Handwerk durch- zuführen. Aus der Absage bzw. Verschiebung von Prüfungsterminen ergeben sich Fragen, die im Folgenden bedarfsorientiert und in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der

  10. zdh_faq_pruefungen.pdf

    Datum: 25.03.2020

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    1 Bearbeitungsstand: 20.03.2020 Corona-Pandemie und die Folgen für das Prüfungswesen im Handwerk Die Corona-Pandemie hat sich in Deutschland mit großer Dynamik ausgebreitet und zu weitgehenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geführt. Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sind bundesweit temporär geschlossen worden und der ZDH hat empfohlen, bis zum 24. April 2020 keine Prüfungen im Handwerk durch- zuführen. Aus der Absage bzw. Verschiebung von Prüfungsterminen ergeben sich Fragen, die im Folgenden bedarfsorientiert und in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der