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    Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (§ 34 Absatz 2 HalbSatz 2 und Satz 2 HwO). (4) Die Mitglieder werden für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen oder gewählt (§ 34 Absatz 2 Satz 4 HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] - rung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abge- stimmt sein. Die für die Durchführung der Prüfung zuständige Körper-

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    Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (§ 34 Absatz 2 HalbSatz 2 und Satz 2 HwO). (4) Die Mitglieder werden für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen oder gewählt (§ 34 Absatz 2 Satz 4 HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] - rung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abge- stimmt sein. Die für die Durchführung der Prüfung zuständige Körper-

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    Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (§ 34 Absatz 2 HalbSatz 2 und Satz 2 HwO). (4) Die Mitglieder werden für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen oder gewählt (§ 34 Absatz 2 Satz 4 HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] - rung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abge- stimmt sein. Die für die Durchführung der Prüfung zuständige Körper-

  4. Relevanz:
     
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    Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (§ 34 Absatz 2 HalbSatz 2 und Satz 2 HwO). (4) Die Mitglieder werden für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen oder gewählt (§ 34 Absatz 2 Satz 4 HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] - rung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abge- stimmt sein. Die für die Durchführung der Prüfung zuständige Körper-

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    Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (§ 34 Absatz 2 HalbSatz 2 und Satz 2 HwO). (4) Die Mitglieder werden für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen oder gewählt (§ 34 Absatz 2 Satz 4 HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] - rung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abge- stimmt sein. Die für die Durchführung der Prüfung zuständige Körper-

  6. Relevanz:
     
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    von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 1 BBiG). 7Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen (4) Die Beauftragten der [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein. Die zuständige Stelle setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die zuständige Stelle gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der

  7. Relevanz:
     
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    von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 1 BBiG). 7Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen (4) Die Beauftragten der [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein. Die zuständige Stelle setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die zuständige Stelle gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der

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    von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 1 BBiG). 7Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen (4) Die Beauftragten der [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein. Die zuständige Stelle setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die zuständige Stelle gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der

  9. Relevanz:
     
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    von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens für fünf Jahre berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 1 BBiG). 7Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen (4) Die Beauftragten der [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein. Die zuständige Stelle setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die zuständige Stelle gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der

  10. dhz2022_04.pdf

    Datum: 17.02.2022

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    ein paar Jahre Erfahrung sammeln, danach den Elektromeister machen. „Wir hoffen und freuen uns darauf, wenn er unserem Betrieb erhalten bleibt“, betont Michael Baumann. Für Maximilian Günther, dem [...] deutlich niedrigere Arbeitslo- senquote als in den meisten akademi- schen Berufen, hervorragende Mög- lichkeiten sich selbständig zu machen oder einen etablierten Betrieb zu übernehmen. Sowie gute [...] der breiten Öffentlichkeit. Foto: zdh Die meisten Kinder wollen irgendwann mal was mit Handwerk machen. Bis Erwachsene sich einmischen. UMDENKEN AUF HANDWERK.DE W W W