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    #machen Das Ausb ildungsm agazin de s Handw erks STOLZ SELBSTST ÄNDIG KARRIERE DEINDING MEISTER ZUKUNFT AUSBILDU NG SINN Freitag, 8. A pril 2022 Titel_HWK_2022_Sch_Zeitung.indd 1 03.03.2022 [...] des Monats im Februar 2022, lernt Elektroniker für Energie- und Ge- bäudetechnik bei der SB-Elektrotechnik GmbH in Kusterdingen (siehe auch Seite 14 „Ausgezeichnet – die Lehrlinge des Monats“. FOTO: SB [...] Internet Product: **FONT** Halbformate PubDate: 08-04-2022 Zone: TXT1 Edition: HP Page: machen02 User: schwarzchristian Time: 04-01-2022 15:59 Co- lor: **FONT** 72488 Sigmaringen • Geiselhartstraße 12

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    #machen Das Ausb ildungsm agazin de s Handw erks STOLZ SELBSTST ÄNDIG KARRIERE DEINDING MEISTER ZUKUNFT AUSBILDU NG SINN Freitag, 8. A pril 2022 Titel_HWK_2022_Sch_Zeitung.indd 1 03.03.2022 [...] des Monats im Februar 2022, lernt Elektroniker für Energie- und Ge- bäudetechnik bei der SB-Elektrotechnik GmbH in Kusterdingen (siehe auch Seite 14 „Ausgezeichnet – die Lehrlinge des Monats“. FOTO: SB [...] Internet Product: **FONT** Halbformate PubDate: 08-04-2022 Zone: TXT1 Edition: HP Page: machen02 User: schwarzchristian Time: 04-01-2022 15:59 Co- lor: **FONT** 72488 Sigmaringen • Geiselhartstraße 12

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von

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    Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-, [...] Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte

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    Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-, [...] Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte

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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

  9. dhz2022_07.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    . Ausgabe 7 | 8. April 2022 | 74. Jahrgang | 8 www.hwk-reutlingen.de HANDWERKSKAMMER REUTLINGEN AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Prüfungsordnung zu „Fachwirt*in für Fertigungs- und Prozess- management“ Das [...] wurde mit Datum 23. März 2022 ausgefertigt und von Präsident und Hauptge- schäftsführer unterschrieben. Die Prüfungsordnung ist auf u nserer Homepage (w w w. hwk-reutlingen.de) unter der Rub- rik „Über uns“ – „Amtliche Bekanntmachungen“ am 8. April 2022 veröffentlicht. Dieser Beschluss tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (HwO) Das

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    -Kriegs BWI7-70437/9#4 Berlin, 25. März 2022 Seite 1 von 7 Aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sank- tionen gegen Russland sind die Preise vieler [...] Leistungsbeschreibung zu einer Fehlkalkulation des Unternehmens bei- getragen haben; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig). Wenn nach dieser Prüfung von einer gestörten Geschäftsgrundlage auszugehen ist, hat das Un [...] Einkaufspreise durch Vorlage von Ver- gleichsangeboten Seite 6 von 7 IV.5 Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Nach Prüfung der Unterlagen und in der