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  1. Relevanz:
     
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    Bauhauptgewerbe Maurer und Betonbauer (A) Zimmerer (A) Dachdecker (A) Straßenbauer (A) Gerüstbauer (A) Ausbaugewerbe Maler und Lackierer (A) Klempner (A) Installateur und Heizungsbauer (A) Elektrotechniker (A) Tischler (A) Raumausstatter (B1) Glaser (A) Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (B1) Stuckateure (A) Handwerke für den gewerblichen Bedarf Feinwerkmechaniker (A) Elektromaschinenbauer (A) Landmaschinenmechaniker (A) Kälteanlagenbauer (A) Metallbauer (A) Gebäudereiniger (B1) Informationstechniker (A) Schilder- und Lichtreklamehersteller (B1) Kraftfahrzeuggewerbe

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    der Handwerksgruppen Bauhauptgewerbe Maurer und Betonbauer (A), Zimmerer (A), Dachdecker (A), Straßenbauer (A), Gerüstbauer (A) Ausbaugewerbe Maler und Lackierer (A), Klempner (A), Installateur und Heizungsbauer (A), Elekt- rotechniker (A), Tischler (A), Raumausstatter (B1), Glaser (A), Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (B1), Stuckateure (A) Handwerke für den ge- werblichen Bedarf Feinwerkmechaniker (A), Elektromaschinenbauer (A), Landmaschinenmechani- ker (A), Kälteanlagenbauer (A), Metallbauer (A), Gebäudereiniger (B1), Informa- tionstechniker (A), Schilder- und Lichtreklamehersteller (B1)

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    Fassung auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration ver- öffentlicht. § 2 Ausnahmen (1) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, 1. die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, 2. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung a) der [...] notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch oder aus Gründen des Besuchs einer Bildungseinrichtung veranlasst in das Bundesgebiet einreisen, oder 5. die sich weniger als 48 Stunden

  4. Relevanz:
     
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    die für den Betrieb Verantwortlichen, 3. „Beschäftigte“ alle im Betrieb tätigen Personen, insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten und [...] , bleiben unberührt. § 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 zu anderen Personen den

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    die für den Betrieb Verantwortlichen, 3. „Beschäftigte“ alle im Betrieb tätigen Personen, insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten und [...] , bleiben unberührt. § 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 zu anderen Personen den

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    die für den Betrieb Verantwortlichen, 3. „Beschäftigte“ alle im Betrieb tätigen Personen, insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten und [...] , bleiben unberührt. § 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 zu anderen Personen den

  7. dhz2020_13.pdf

    Datum: 09.07.2020

    Relevanz:
     
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    Ausbildung ein immenses Fachwissen angeeignet. Und dass seine Noten in der Berufs- schule immer eine 1 vor dem Komma enthielten, sei zu erwarten gewesen, so Dieterle voll des Lobes. Und wenn ein erfüllter, zum Teil anstrengender Arbeitsalltag, Schule und ÜBA nicht schon genug wären, nimmt Johannes Bohnet auch noch an Berufsinformationsveranstaltun- gen in Schulen teil, wo er federfüh- rend mit weiteren Azubis, interessier- ten Schülern das Berufsbild des Schreiners vorstellt und für eine Ausbildung im Handwerk trommelt. Der Fleiß und das Engagement des jungen Mannes wurden belohnt: Sein

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    der Handwerksgruppen Bauhauptgewerbe Maurer und Betonbauer (A), Zimmerer (A), Dachdecker (A), Straßenbauer (A), Gerüstbauer (A) Ausbaugewerbe Maler und Lackierer (A), Klempner (A), Installateur und Heizungsbauer (A), Elekt- rotechniker (A), Tischler (A), Raumausstatter (B1), Glaser (A), Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (B1), Stuckateure (A) Handwerke für den ge- werblichen Bedarf Feinwerkmechaniker (A), Elektromaschinenbauer (A), Landmaschinenmechani- ker (A), Kälteanlagenbauer (A), Metallbauer (A), Gebäudereiniger (B1), Informa- tionstechniker (A), Schilder- und Lichtreklamehersteller (B1)

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    der Handwerksgruppen Bauhauptgewerbe Maurer und Betonbauer (A), Zimmerer (A), Dachdecker (A), Straßenbauer (A), Gerüstbauer (A) Ausbaugewerbe Maler und Lackierer (A), Klempner (A), Installateur und Heizungsbauer (A), Elekt- rotechniker (A), Tischler (A), Raumausstatter (B1), Glaser (A), Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (B1), Stuckateure (A) Handwerke für den ge- werblichen Bedarf Feinwerkmechaniker (A), Elektromaschinenbauer (A), Landmaschinenmechani- ker (A), Kälteanlagenbauer (A), Metallbauer (A), Gebäudereiniger (B1), Informa- tionstechniker (A), Schilder- und Lichtreklamehersteller (B1)

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    Abschreibung für Wirtschaftsgüter Es wird eine degressive AfA in Höhe von 25 % eingeführt werden. Diese darf höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens betragen, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder herge- stellt werden. Verlängerung der Reinvestitionsfristen Die Reinvestitionsfristen des § 6b EStG wird um ein Jahr verlängert