Novellierung der Handwerksordnung. Bei den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) sei ein leichter Zuwachs von 39 Betrieben verzeichnen. In den zulassungsfreien B1-Handwerksbetrieben seien die [...] . Es zeige sich, dass die Kammer inzwischen in einer Reihe von Berufen, insbesondere in den neu geordneten Berufen, von einer Kostendeckung weit entfernt sei. Die überbetriebliche Ausbildung sei jedoch eine kostendeckende Einrichtung, bei der nicht nur die Ausgaben insgesamt, sondern in jedem einzelnen Beruf die auf ihn entfallenden Kosten durch entsprechende Einnahmen zu decken seien. Deshalb