Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 131 bis 140 von 314.

  1. dhz2022_07.pdf

    Datum: 07.04.2022

    Relevanz:
     
    5%
     

    ,6 Prozent aller neu abgeschlossenen Ausbildungs- verträge (219 Auszubildende) bei- steuert. Auf dem zweiten Platz liegt die/der Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-Heizung-Klimatechnik mit 9,1 Prozent (159 [...] Schnelldurchlauf und stei- gert so die Erfolgschancen – für beide Seiten. Mit der Kreishandwer- kerschaft Reutlingen bringt die Handwerkskammer Reutlingen Jugendliche und Ausbildungsbe- triebe in den Oster- und [...] Informationen aus erster Hand, können Ausbilder und Auszu- bildende befragen und Handwerk live erleben. Die Woche wird dabei für jede Schülerin und jeden Schüler individuell geplant. Die hohe Flexi- bilität

  2. Relevanz:
     
    25%
     

    Insgesamt werden 4.568 künftige Fachkräfte ausgebildet. „Das Minus an Verträgen dürfte vor allem dem Wegfall von Berufsmessen, Schulbesuchen und Betriebspraktika geschuldet sein. Digitale Angebote [...] “, erklärt der Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert die negative Ausbildungsbilanz und fügt hinzu, dass diese vor allem dem Minus von 14 Prozent im Landkreis Reutlingen zu verdanken sei. „Letztes Jahr hatte [...] von 2,4 Prozent auf. Insgesamt 4.568 Ausbildungsverträge waren zum 31. Dezember 2021 in der Lehrlingsrolle eingetragen. Für den Landkreis Reutlingen verzeichnet die Kammer 1.474 Auszubildende, für

  3. Relevanz:
     
    3%
     

    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

  4. Relevanz:
     
    3%
     

    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

  5. Relevanz:
     
    3%
     

    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

  6. Relevanz:
     
    3%
     

    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

  7. Relevanz:
     
    3%
     

    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

  8. Relevanz:
     
    3%
     

    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

  9. Relevanz:
     
    3%
     

    Absatz 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. (4) Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten (§ 39 Absatz 1 Satz 2 BBiG). § 2 Zusammensetzung [...] Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz 2 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken

  10. Relevanz:
     
    3%
     

    Absatz 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. (4) Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten (§ 39 Absatz 1 Satz 2 BBiG). § 2 Zusammensetzung [...] Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz 2 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken