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    soll) oder aus zwingenden Gründen oder im An­ schluss an die Beendigung eines Berufsausbildungs­ verhältnisses aufnehmen, • Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag [...] Arbeitnehmerin nicht ver­ langt werden, soweit es • vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Ar­ beitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit be­ stimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, • [...] binnen Jahresfrist vor Ein­ führung der Kurzarbeit durch kollektivrechtliche Be­ schäftigungssicherungsvereinbarungen durchge­ führte vorübergehende Änderungen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  2. Relevanz:
     
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    soll) oder aus zwingenden Gründen oder im An­ schluss an die Beendigung eines Berufsausbildungs­ verhältnisses aufnehmen, • Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag [...] Arbeitnehmerin nicht ver­ langt werden, soweit es • vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Ar­ beitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit be­ stimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, • [...] binnen Jahresfrist vor Ein­ führung der Kurzarbeit durch kollektivrechtliche Be­ schäftigungssicherungsvereinbarungen durchge­ führte vorübergehende Änderungen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  3. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

    Relevanz:
     
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    10 BIC/SWIFT BELADEBEXXX Berliner Volksbank 830 183 2002 (BLZ 100 900 00) IBAN DE94 1009 0000 8301 8320 02 BIC/SWIFT BEVODEBB 2 Ausbildungsverhältnisse gelten als Vertragsverhältnisse besonderer Art Für Ausbildungsverhältnisse gilt im Vergleich zu abhängig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hinsichtlich der Fortführung der Ausbildung ein besonderer Schutz. Wird in einem Unternehmen Kurzarbeit durchgeführt, so ist der Betrieb verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbildung der Azubis weiterhin durchzuführen. Er sollte z.B. den Azubis in andere

  4. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    10 BIC/SWIFT BELADEBEXXX Berliner Volksbank 830 183 2002 (BLZ 100 900 00) IBAN DE94 1009 0000 8301 8320 02 BIC/SWIFT BEVODEBB 2 Ausbildungsverhältnisse gelten als Vertragsverhältnisse besonderer Art Für Ausbildungsverhältnisse gilt im Vergleich zu abhängig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hinsichtlich der Fortführung der Ausbildung ein besonderer Schutz. Wird in einem Unternehmen Kurzarbeit durchgeführt, so ist der Betrieb verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbildung der Azubis weiterhin durchzuführen. Er sollte z.B. den Azubis in andere

  5. zdh_faq_pruefungen.pdf

    Datum: 25.03.2020

    Relevanz:
     
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    das Berufsausbildungsverhältnis? Sollte der Ersatztermin für die Prüfung nach Ende der Vertragsdauer eines Berufsaus- bildungsverhältnisses liegen, verlängert sich dieses nach dem Gesetz nicht automa- tisch bis zu dem Ersatztermin. Es liegt kein Fall des § 21 Absatz 3 BBiG (Nichtbeste- hen der Abschlussprüfung) vor. Im Einzelfall kann eine Verlängerung des Ausbildungsvertragsverhältnisses [...] Empfehlung zur Absage der Prüfungen beantwortet werden sollen. Damit möchten wir insbesondere Prüfungsverantwortlichen, aber auch Auszubildenden und Ausbildungs- betrieben erste Handlungsleitlinien an die

  6. zdh_faq_pruefungen.pdf

    Datum: 25.03.2020

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    das Berufsausbildungsverhältnis? Sollte der Ersatztermin für die Prüfung nach Ende der Vertragsdauer eines Berufsaus- bildungsverhältnisses liegen, verlängert sich dieses nach dem Gesetz nicht automa- tisch bis zu dem Ersatztermin. Es liegt kein Fall des § 21 Absatz 3 BBiG (Nichtbeste- hen der Abschlussprüfung) vor. Im Einzelfall kann eine Verlängerung des Ausbildungsvertragsverhältnisses [...] Empfehlung zur Absage der Prüfungen beantwortet werden sollen. Damit möchten wir insbesondere Prüfungsverantwortlichen, aber auch Auszubildenden und Ausbildungs- betrieben erste Handlungsleitlinien an die

  7. zdh_faq_pruefungen.pdf

    Datum: 25.03.2020

    Relevanz:
     
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    das Berufsausbildungsverhältnis? Sollte der Ersatztermin für die Prüfung nach Ende der Vertragsdauer eines Berufsaus- bildungsverhältnisses liegen, verlängert sich dieses nach dem Gesetz nicht automa- tisch bis zu dem Ersatztermin. Es liegt kein Fall des § 21 Absatz 3 BBiG (Nichtbeste- hen der Abschlussprüfung) vor. Im Einzelfall kann eine Verlängerung des Ausbildungsvertragsverhältnisses [...] Empfehlung zur Absage der Prüfungen beantwortet werden sollen. Damit möchten wir insbesondere Prüfungsverantwortlichen, aber auch Auszubildenden und Ausbildungs- betrieben erste Handlungsleitlinien an die

  8. Relevanz:
     
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    Arbeitnehmers an einer vertragsgemäßen Beschäftigung überwiegt und wird auf die Einhaltung arbeits- schutzrechtlicher Vorschriften (§ 4 Nr.1 Arb- SchG) und die arbeitsrechtliche Fürsorge- pflicht (§ 241 Abs [...] . Nach dem Urteil des BGH zu einer Erstattung von Arbeitslohn nach dem damaligen Bun- desseuchengesetz soll dies nicht der Fall sein, wenn der Arbeitgeber aus anderen ge- setzlichen oder vertraglichen [...] Ausbildungsverhältnis ist eine solche Abbedingung durch §§ 19, 25 BBiG untersagt. Leitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ – 4. Neufassung 2020 13. März 2020 6 5. Betriebsrisiko

  9. Relevanz:
     
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    Arbeitnehmers an einer vertragsgemäßen Beschäftigung überwiegt und wird auf die Einhaltung arbeits- schutzrechtlicher Vorschriften (§ 4 Nr.1 Arb- SchG) und die arbeitsrechtliche Fürsorge- pflicht (§ 241 Abs [...] . Nach dem Urteil des BGH zu einer Erstattung von Arbeitslohn nach dem damaligen Bun- desseuchengesetz soll dies nicht der Fall sein, wenn der Arbeitgeber aus anderen ge- setzlichen oder vertraglichen [...] Ausbildungsverhältnis ist eine solche Abbedingung durch §§ 19, 25 BBiG untersagt. Leitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ – 4. Neufassung 2020 13. März 2020 6 5. Betriebsrisiko

  10. dhz2020_06.pdf

    Datum: 11.03.2020

    Relevanz:
     
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    für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2020 geschlossen werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel des Ausbildungsplatzes. Demgegenüber bleibt bei bestehenden Verträgen alles beim [...] Vergütung in den einzelnen Ausbildungsjahren. Ausgangspunkt ist das 1. Ausbil- dungsjahr. Auf der Grundlage eines Basiswerts steigt die Vergütung in festgelegten Schritten um 18 Prozent im zweiten, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbil- dungsjahr. Der Basiswert ist ein Jahr gültig und gilt für alle Ausbildungsverhält- nisse, die in einem Kalenderjahr begonnen werden. Für 2020