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    Berufsausbildung. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 5. Juni 2014 die vorgenann- ten Wahlvorschläge geprüft und gem. § 11 Abs. 2 Anlage C zur HwO (Wahlordnung) zugelassen. Da somit für den Wahlbezirk nur je ein Wahlvorschlag für die selbständigen Handwerker sowie für die Gesellen und andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung zugelassen worden ist, gelten die [...] abgeschlossener Berufsausbildung Ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 1. Manfred Haug Timo Wellhäußer Rainer Geiselhart Feinwerktechniker Elektrotechnikermeister

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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 25. November 2014 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungs- ausschusses am 23. Oktober 2014 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen

  3. vv-wahlen2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen auf. Der Handwerkskammerbezirk Reutlingen bildet gemäß § 3 der Wahlordnung [...] und 13 Vertreter der Gesellen und anderen Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in den Betrieben beschäftigt sind, die der Handwerkskammer angehören. Für jedes Mitglied ist die [...] handwerksähnlichen Gewerbes sowie für die Wahl der Vertreter der Gesellen und anderen Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung in Form von Listen einzureichen. Die Wahlvorschläge müs- sen die Namen von so

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    Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Abschluss „Fachwirt/-in für Gebäudemanagement (HWK)“. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Durch die Prüfung ist [...] auf Antrag von der Handwerkskammer befreit werden, wenn er/sie vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsaus

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    Seite%1%von%4% % Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur „Europaassis- tent/-in (HWK)“ Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. Okto- ber 2013 und der Vollversammlung vom 25. November 2013 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Abschluss „Europaassistent/-in (HWK)“. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher

  6. gebuehrenordnung_20150123.pdf

    Datum: 30.11.2016

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    Ausbildungsbetriebe, die nicht am Finanzausgleich (Sonder-/ÜBA-Umlage) teilnehmen und deren Auszubildende an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, je Auszubildender und Woche 200,00 Euro zzgl. nicht gewährter Zuschüsse von Bund und Land zzgl. Internats- u. Verpflegungskosten 5.1.1 Bei verschuldetem Nichtteilnehmen des Auszubildenden

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    Fortbildungsprüfungsordnung Seite 1 von 13 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21. Oktober 2010 und der Vollversammlung vom 30. November 2010 erlässt [...] Fortbildungsprüfungen ge- mäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw). Fortbildungsprüfungsordnung Seite 2 von 13 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c [...] Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassung zur

  8. beitrag2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung von der Ver- pflichtung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ausgenommen sind, der allgemeine Kammerbeitrag, der sich [...] eines Handwerks, die nach § 6 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieb- lichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung einschließlich [...] ist der 01.01.2014. 2. Allgemeine Umlage für die überbetriebliche Ausbildung a) Grundbetrag: einheitlich 65 Euro b) Zusatzbetrag: 0,5 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb

  9. beitrag12.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung von der Verpflichtung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ausgenommen sind, der allgemei- ne Kammerbeitrag, der sich [...] nach § 6 des Grundsatzbeschlusses zur überbe- trieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung zur Kostentragung der überbetrieblichen Aus- bildung einschließlich Internatsunterbringung und des [...] Umlage für die überbetriebliche Ausbildung a) Grundbetrag: einheitlich 65 Euro b) Zusatzbetrag: 0,5 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb; Freibetrag: 15.000 Euro vom Gewerbeertrag

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    Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 24. Juli 2012 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 26. April 2012 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen Informationselektroniker-Handwerk Stand: März 2012 Überbetriebliche