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  1. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 23. April 2015 [...] Fortbildungsprüfung zum Abschluss zum/zur „Managementassistent/Managementassistentin (HWK)“. Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Manage- mentassistent

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    Kostenübernahmeerklärung* *nur soweit zutreffend vom Arbeitgeber auszufüllen Volle Kostenübernahme (inkl. Rücktritts- und Befreiungsgebühren) Kostenübernahme der Prüfungsgebühren Hiermit bestätigen wir, dass für die Fortbildungsprüfung die Kosten übernommen werden. Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin Lehrgangsname / Datum Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname und Name [...] Bildungsakademie TŸbingen Raichbergstra§e 87 72072 TŸbingen Ort Datum: Check Box70: Check Box71: Name Teilnehmer/in: Lehrgangsname / Datum: Firma: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Name

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    Kostenübernahmeerklärung* *nur soweit zutreffend vom Arbeitgeber auszufüllen Volle Kostenübernahme (inkl. Rücktritts- und Befreiungsgebühren) Kostenübernahme der Prüfungsgebühren Hiermit bestätigen wir, dass für die Fortbildungsprüfung die Kosten übernommen werden. Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin Lehrgangsname / Datum Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname und Name des Ansprechpartners Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Handwerkskammer Reutlingen Bildungsakademie

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    Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt/ Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung Handwerk Bildung Beratung > Ausfertigungsdatum: 01.03.2016 Vollzitat: „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Anhörung des

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    Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt/ Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung Handwerk Bildung Beratung > Ausfertigungsdatum: 01.03.2016 Vollzitat: „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Anhörung des

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    Fachwirt/ Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 19. April 2021 und der [...] Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprü- fungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/ zur [...] berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die

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    Fachwirt/ Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 19. April 2021 und der [...] Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprü- fungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/ zur [...] berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die

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    Fachwirt/Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 20.10.2016 und der Vollversammlung vom 22. November [...] die Fortbil- dungsprüfungen zum Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/ Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fachwirt für

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    Fachwirt/Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 20.10.2016 und der Vollversammlung vom 22. November [...] die Fortbil- dungsprüfungen zum Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/ Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fachwirt für

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    Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 46 Abs. 1, 41 und 74 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Nr. 4a, § 106 Abs. 1 Nr. 10 und § 106 Abs. 2 der Handwerksord- nung folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Ferti- gungs- und Prozessmanagement (HWK): Besondere