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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 25. November 2014 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungs- ausschusses am 23. Oktober 2014 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen

  2. vv-wahlen2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen auf. Der Handwerkskammerbezirk Reutlingen bildet gemäß § 3 der Wahlordnung [...] und 13 Vertreter der Gesellen und anderen Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in den Betrieben beschäftigt sind, die der Handwerkskammer angehören. Für jedes Mitglied ist die [...] handwerksähnlichen Gewerbes sowie für die Wahl der Vertreter der Gesellen und anderen Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung in Form von Listen einzureichen. Die Wahlvorschläge müs- sen die Namen von so

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    Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Abschluss „Fachwirt/-in für Gebäudemanagement (HWK)“. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Durch die Prüfung ist [...] auf Antrag von der Handwerkskammer befreit werden, wenn er/sie vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsaus

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    Seite%1%von%4% % Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur „Europaassis- tent/-in (HWK)“ Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. Okto- ber 2013 und der Vollversammlung vom 25. November 2013 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Abschluss „Europaassistent/-in (HWK)“. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher

  5. gebuehrenordnung_20150123.pdf

    Datum: 30.11.2016

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    Ausbildungsbetriebe, die nicht am Finanzausgleich (Sonder-/ÜBA-Umlage) teilnehmen und deren Auszubildende an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, je Auszubildender und Woche 200,00 Euro zzgl. nicht gewährter Zuschüsse von Bund und Land zzgl. Internats- u. Verpflegungskosten 5.1.1 Bei verschuldetem Nichtteilnehmen des Auszubildenden

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    Fortbildungsprüfungsordnung Seite 1 von 13 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21. Oktober 2010 und der Vollversammlung vom 30. November 2010 erlässt [...] Fortbildungsprüfungen ge- mäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw). Fortbildungsprüfungsordnung Seite 2 von 13 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c [...] Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassung zur

  7. beitrag2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung von der Ver- pflichtung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ausgenommen sind, der allgemeine Kammerbeitrag, der sich [...] eines Handwerks, die nach § 6 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieb- lichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung einschließlich [...] ist der 01.01.2014. 2. Allgemeine Umlage für die überbetriebliche Ausbildung a) Grundbetrag: einheitlich 65 Euro b) Zusatzbetrag: 0,5 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb

  8. beitrag12.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung von der Verpflichtung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ausgenommen sind, der allgemei- ne Kammerbeitrag, der sich [...] nach § 6 des Grundsatzbeschlusses zur überbe- trieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung zur Kostentragung der überbetrieblichen Aus- bildung einschließlich Internatsunterbringung und des [...] Umlage für die überbetriebliche Ausbildung a) Grundbetrag: einheitlich 65 Euro b) Zusatzbetrag: 0,5 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb; Freibetrag: 15.000 Euro vom Gewerbeertrag

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    Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 24. Juli 2012 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 26. April 2012 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen Informationselektroniker-Handwerk Stand: März 2012 Überbetriebliche

  10. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    .3.2 Ausbilderprüfung 150,00 Euro § 2§ 2§ 2§ 2 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wir unter der nachfolgenden Ziffer wie folgt geändert: 3.5.1 Entscheidung über einen Antrag