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    Regelung für die Ausbildung für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung Fachpraktiker Fleischer / Fachpraktikerin Fleischerin PRÄAMBEL Jede Berufsausbildung hat die für [...] geordneten Ausbildungsgang zu vermit- teln. (siehe auch § 1 Abs. 3 BBiG) Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen (§§ 64

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    Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 25. Okto [...] Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“. § 1 Ziel und Gliederung der Fortbildungsprüfung, Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses (1) Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Ge- bäudeenergieberater/-in (HWK)“ erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach

  4. ueba-diverse-berufe_2013.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 23. Juli 2013 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 18. April 2013 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen Metallbauer-, Zweiradmechaniker-, Feinwerkmechaniker-, Zahntechniker-, Foto- grafen- und

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    folgender Satz 2 eingefügt: „Soweit erforderlich, kann die Handwerkskammer eine erneute fachliche Überprüfung anordnen.“ 3. §17 Fortbildung wird wie folgt neu gefasst: 1) „Der Sachverständige ist verpflichtet, sich nachweisbar auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang ständig fortzubilden“. (2) Der Sachverständige hat sich fachlich sowie hinsichtlich seines allgemeinen Wissens zur Sachverständigen- tätigkeit. (z. B. Rhetorik Vertrags-, Prozess-, Haftungs-, Gebühren- und Schiedsgutachterrecht) fortzubilden. Dies kann durch

  6. finanzstatut2012.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Bezeichnung Plan / Jahr Plan / Vorjahr Letztes Ergebnis Erträge aus Beiträgen 1. Handwerkskammerbeiträge 2. ÜBA-Umlage Erträge aus Prüfungsgebühren 3. Ausbildungsprüfungen 4. Meisterprüfungen 5. Fortbildungsprüfungen Erträge aus Bildungsmaßnahmen 6. Ausbildungsmaßnahmen 7. Meisterkurse 8. Fortbildungskurse 9. Einnahmen aus Verwaltungsgebühren Erträge aus Zuwendungen 10. Zuschüsse Bund 11. Zuschüsse Land 12 [...] . Ausbildungsprüfungen 24. Meisterprüfungen 25. Fortbildungsprüfungen Bildungsmaßnahmen 26. Ausbildungsmaßnahmen 27. Meisterkurse 28. Fortbildungskurse 29. Verwaltungsleistungen Anlage 1 Erfolgsplan/ Erfolgsrechnung

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    Berufsausbildungsverhältnisse bei Eingang des Berufsausbildungs- vertrages 2.1.1 vor Beginn der Ausbildungszeit einschließlich des ersten Monates der Ausbildungszeit 0,00 Euro 2.1.2 im 2. -6. Monat der Ausbildungszeit 0,00 Euro 2.1.3 ab dem 7. Monat der Ausbildungszeit bis zum Ende der Ausbildungszeit

  8. Relevanz:
     
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    Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 21. Juli 2011 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschus- ses am 14. April 2011 sowie mit Umlaufverfahren vom 7. Juli 2011 (nach §7 der Geschäftsordnung) aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskam- mer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen Kraftfahrzeugtechniker

  9. ueba_beschluss10.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 21. Juli 2010 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 22. April 2010 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen Gesamtübersicht Stand: März 2010 Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Stand:

  10. beitrag11.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Gewerbes, die nach § 6 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung von der Verpflichtung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ausgenommen sind [...] ) Von den Inhabern eines Betriebs eines Handwerks, die nach § 6 des Grundsatzbeschlusses zur überbetriebli- chen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ein- schließlich Internatsunterbringung und des Fahrgeldersatzes verpflichtet sind, der allgemeine Kammerbeitrag, der sich aus Grundbeitrag und Zusatzbeitrag zusammensetzt, zuzüglich dem Zuschlag