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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Hand- werkskammer Reutlingen nach §§ 54, 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufs- bildungsgesetz (BBiG) und § 91 Abs. 1 Nr. 4 a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November [...] Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Absatz 5 Berufsbildungsgesetz bzw. § 22b Absatz 4 HwO erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und

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    Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (Bitte füllen Sie den Antrag in Druckschrift aus. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtfelder. Anträge mit nicht ausgefüllten Pflichtfeldern [...] der Handwerkskammer ausgefüllt Zulassung ja nein Vermerke: Unterschrift Datum Handwerkskammer Reutlingen Bildungsakademie Reutlingen Hindenburgstraße 58 72762 Reutlingen Antrag Zulassung zur Fortbildungsprüfung, Bildungsakademie Reutlingen 1 1. Besuch von Vorbereitungskursen Name der Bildungsstätte Von Bis 2. Angaben zu Ihrer Zulassung *ausfüllen, soweit zutreffend a. Gesellen

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    Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (Bitte füllen Sie den Antrag in Druckschrift aus. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtfelder. Anträge mit nicht ausgefüllten Pflichtfeldern [...] der Handwerkskammer ausgefüllt Zulassung ja nein Vermerke: Unterschrift Datum Handwerkskammer Reutlingen Bildungsakademie Tübingen Raichbergstraße 87 72072 Tübingen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung 1 1. Besuch von Vorbereitungskursen Name der Bildungsstätte Von Bis 2. Angaben zu Ihrer Zulassung *ausfüllen, soweit zutreffend a. Gesellen

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    Bildungsakademien ___________________________________________________________________________________________________________________________ Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 20. Juli 2017 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 6. April 2017 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November [...] Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Absatz 5 Berufsbildungsgesetz bzw. § 22b Absatz 4 HwO erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und

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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschloss zum 18. Juli 2022 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 25. April 2022 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksord- nung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Aktualisierung der Organisation der Überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge im

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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschloss zum 26. November 2021 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 18. Oktober 2021 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbe- trieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung für Steinmetz*in und Steinbildhauer*in

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    Änderungen des Standortes der Überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschloss am 17. Juli 2019 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 6. Juni 2019 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetriebli- chen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Änderung der Rege- lung zur Durchführung der

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Hand- werkskammer Reutlingen nach §§ 54, 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufs- bildungsgesetz (BBiG) und § 91 Abs. 1 Nr. 4 a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56