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    zulassungsfreien Handwerke sowie Übergeber Übernehmer 12 Kapitel 2: Unternehmensnachfolge – die richtige Strategie handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Hierfür ist ein eigen- ständiger Antrag [...] Beschäftigungsverhältnis mit einem bestimmten Beschäfti- gungsumfang stehen. 5. Sie gründen eine Personengesellschaft. Sie möchten sich zusammen mit einem Partner selbstständig machen. Die Eintragungsvoraussetzun- gen

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    zulassungsfreien Handwerke sowie Übergeber Übernehmer 12 Kapitel 2: Unternehmensnachfolge – die richtige Strategie handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Hierfür ist ein eigen- ständiger Antrag [...] Beschäftigungsverhältnis mit einem bestimmten Beschäfti- gungsumfang stehen. 5. Sie gründen eine Personengesellschaft. Sie möchten sich zusammen mit einem Partner selbstständig machen. Die Eintragungsvoraussetzun- gen

  3. dhz2024_21.pdf

    Datum: 06.11.2024

    Relevanz:
     
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    dazurufen. Da bei je einem Angestellten „eine Eintragung bestand“, erklärt die Teamleiterin. Keine Aufenthaltsge- nehmigung? Keine Arbeitserlaubnis? Das bleibt im Vagen. „Manchmal sind es Kleinigkeiten [...] - ges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Eintragung in die Hand- werksrolle beziehungsweise eine Anmeldung beim Gewerbeamt vor- liegt. Für Friseurdienstleistungen gilt: Ohne Meisterqualifikation

  4. dhz2024_21.pdf

    Datum: 06.11.2024

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    dazurufen. Da bei je einem Angestellten „eine Eintragung bestand“, erklärt die Teamleiterin. Keine Aufenthaltsge- nehmigung? Keine Arbeitserlaubnis? Das bleibt im Vagen. „Manchmal sind es Kleinigkeiten [...] - ges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Eintragung in die Hand- werksrolle beziehungsweise eine Anmeldung beim Gewerbeamt vor- liegt. Für Friseurdienstleistungen gilt: Ohne Meisterqualifikation

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    Ab 2.Ausbildungsjahr / Fahrzeuglackierer ÜBA / FL6-04 / LB Gestaltung eines mobilen Werbeträgers 1 Arbeitswoche Stand Oktober 2024 Seite 1 von 7 Leistungsbeschreibung / Arbeitsablaufplan / Abschnitte B (Lernphase) Name: Besondere Anmerkungen: Eintragungen über ausgeführte Arbei ten, durchgeführte Unterweisungen, Inha l te der ÜBA. Abschnitt PA bearbeitet 1.Arbeitstag Auszubildende/r Ausbildende/r Datum:Datum: AusbildungsjahrbisAusbildungswoche vom 7 Je nach Gruppe Kursvorstellung / Einteilung Abschnitte A / B / C / D

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    bei je einem Angestellten „eine Eintragung bestand“, erklärt die Teamleiterin. Keine Aufenthaltsgenehmigung? Keine Arbeitserlaubnis? Das bleibt im Vagen. Abgeschoben werden muss erst mal aber niemand

  7. dhz2024_18.pdf

    Datum: 26.09.2024

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    Handwerkskammer, um sich den Eintrag in ihr Wanderbuch und auch die obligatorische Wanderunter- stützung geben zu lassen. Zur Begrü- ßung wird ein Spruch aufgesagt, anschließend das Kammersiegel ins Wanderbuch

  8. dhz2024_18.pdf

    Datum: 26.09.2024

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    Handwerkskammer, um sich den Eintrag in ihr Wanderbuch und auch die obligatorische Wanderunter- stützung geben zu lassen. Zur Begrü- ßung wird ein Spruch aufgesagt, anschließend das Kammersiegel ins Wanderbuch

  9. hwkrt_satzung_202409.pdf

    Datum: 03.09.2024

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    Überwachung der Berufsausbildung ..................................... 19 § 35 Auskunftspflicht der Betriebe bei der Prüfung von Eintragungsvoraussetzungen ..................... 20 Seite 3 von 22 [...] der Prüfung von Eintragungsvoraussetzungen (1) Die im Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragenen oder einzutragenden Gewerbetreibenden sind verpflichtet, der Handwerkskammer die für die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erforderliche Auskunft über Art und Umfang ihres Betriebes, über die Zahl der im Betrieb beschäftigten gelernten und ungelernten Personen und über handwerkliche

  10. hwkrt_satzung_202409.pdf

    Datum: 03.09.2024

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    Überwachung der Berufsausbildung ..................................... 19 § 35 Auskunftspflicht der Betriebe bei der Prüfung von Eintragungsvoraussetzungen ..................... 20 Seite 3 von 22 [...] der Prüfung von Eintragungsvoraussetzungen (1) Die im Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragenen oder einzutragenden Gewerbetreibenden sind verpflichtet, der Handwerkskammer die für die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erforderliche Auskunft über Art und Umfang ihres Betriebes, über die Zahl der im Betrieb beschäftigten gelernten und ungelernten Personen und über handwerkliche