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Zeige Ergebnisse 1741 bis 1750 von 1883.

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    Energiewende und aktuelle Herausforderungen der Fachkräftegewinnung waren die Themen des eineinhalbstündigen Besuchs in Tübingen. „Das Handwerk ist ein wichtiger Partner bei der Umsetzung von Klimasch

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    „Für das Klima auf die Straße, aber nicht ins Handwerk?“ – mit zugespitzten Botschaften wie dieser macht das Handwerk im Rahmen einer neuen Plakatkampagne auf einen grundlegenden Widerspruch in der ak

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    Das jedes Jahr aufs Neue erscheinende kompakte Nachschlagewerk enthält die statistischen Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung des Handwerks und seiner 13.800 Betriebe in den Landkreisen Freudenstadt

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    Anwesend beim Treffen waren auch alle Geschäftsbereichsleiterinnen und -leiter und die Stabsstellenleiterinnen und -leiter der Kammer. Nach der Begrüßung durch Handwerkskammerpräsident Harald Herrma

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    Handwerksordnung: Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie selbstständig ausüben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie haben selbst die Meisterprüfung in dem Beruf abgelegt, den Sie aus- üben wollen, oder eine vergleichbare Qualifikation. Gründer mit einem Techniker-, Industriemeister- oder Hochschulabschluss können mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle [...] die Hand- werke aufgeführt, bei denen der Meisterbrief nicht mehr die Voraussetzung für die Selbstständigkeit ist. Bei den B1-Berufen bleibt der Meisterbrief wei- terhin Gütesiegel und steht für

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    Handwerksordnung: Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie selbstständig ausüben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie haben selbst die Meisterprüfung in dem Beruf abgelegt, den Sie aus- üben wollen, oder eine vergleichbare Qualifikation. Gründer mit einem Techniker-, Industriemeister- oder Hochschulabschluss können mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle [...] die Hand- werke aufgeführt, bei denen der Meisterbrief nicht mehr die Voraussetzung für die Selbstständigkeit ist. Bei den B1-Berufen bleibt der Meisterbrief wei- terhin Gütesiegel und steht für

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    Handwerksordnung: Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie selbstständig ausüben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie haben selbst die Meisterprüfung in dem Beruf abgelegt, den Sie aus- üben wollen, oder eine vergleichbare Qualifikation. Gründer mit einem Techniker-, Industriemeister- oder Hochschulabschluss können mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle [...] die Hand- werke aufgeführt, bei denen der Meisterbrief nicht mehr die Voraussetzung für die Selbstständigkeit ist. Bei den B1-Berufen bleibt der Meisterbrief wei- terhin Gütesiegel und steht für

  8. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    Meisterabschluss in dem Vorbemerkung zur neuen EU/EWR-Handwerk-Verordnung ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN IM HANDWERK 3 Handwerk, dessen Ausübung in Deutschland angestrebt wird. Wird als [...] dem jeweiligen inländischen Meisterabschluss als Vergleichsmaßstab verlangt. Kommt die Gleichwertigkeitsprüfung zu einem positiven Ergebnis, wird dies bestätigt und eine so genannte Aus [...] Antragstellerin oder des An- tragstellers sich auf Fächer oder Handlungsfelder bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die durch eine inländische Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk

  9. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    Meisterabschluss in dem Vorbemerkung zur neuen EU/EWR-Handwerk-Verordnung ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN IM HANDWERK 3 Handwerk, dessen Ausübung in Deutschland angestrebt wird. Wird als [...] dem jeweiligen inländischen Meisterabschluss als Vergleichsmaßstab verlangt. Kommt die Gleichwertigkeitsprüfung zu einem positiven Ergebnis, wird dies bestätigt und eine so genannte Aus [...] Antragstellerin oder des An- tragstellers sich auf Fächer oder Handlungsfelder bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die durch eine inländische Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk

  10. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    Meisterabschluss in dem Vorbemerkung zur neuen EU/EWR-Handwerk-Verordnung ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN IM HANDWERK 3 Handwerk, dessen Ausübung in Deutschland angestrebt wird. Wird als [...] dem jeweiligen inländischen Meisterabschluss als Vergleichsmaßstab verlangt. Kommt die Gleichwertigkeitsprüfung zu einem positiven Ergebnis, wird dies bestätigt und eine so genannte Aus [...] Antragstellerin oder des An- tragstellers sich auf Fächer oder Handlungsfelder bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die durch eine inländische Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk