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    Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 34 Absatz 6 Satz 1 HwO). (12) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben [...] vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt (§ [...] nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der

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    Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 34 Absatz 6 Satz 1 HwO). (12) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben [...] vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt (§ [...] nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der

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    Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 34 Absatz 6 Satz 1 HwO). (12) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben [...] vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt (§ [...] nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der

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    Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 34 Absatz 6 Satz 1 HwO). (12) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben [...] vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt (§ [...] nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der

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    Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 34 Absatz 6 Satz 1 HwO). (12) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben [...] vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt (§ [...] nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der

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    Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 34 Absatz 6 Satz 1 HwO). (12) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben [...] vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt (§ [...] nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der

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    G). (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorge- schlagen, so beruft die zuständige Stelle insoweit nach [...] - chen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staat- lichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der [...] Ausbildungsberufs aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs zu übernehmen (§ 42 Absatz 6 BBiG). (5) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Absatz 2 BBiG können zur Bewertung

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    G). (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorge- schlagen, so beruft die zuständige Stelle insoweit nach [...] - chen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staat- lichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der [...] Ausbildungsberufs aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs zu übernehmen (§ 42 Absatz 6 BBiG). (5) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Absatz 2 BBiG können zur Bewertung

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    G). (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorge- schlagen, so beruft die zuständige Stelle insoweit nach [...] - chen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staat- lichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der [...] Ausbildungsberufs aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs zu übernehmen (§ 42 Absatz 6 BBiG). (5) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Absatz 2 BBiG können zur Bewertung

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    G). (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorge- schlagen, so beruft die zuständige Stelle insoweit nach [...] - chen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staat- lichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der [...] Ausbildungsberufs aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs zu übernehmen (§ 42 Absatz 6 BBiG). (5) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Absatz 2 BBiG können zur Bewertung