zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG (Änderungsrichtlinie 2013/55/EU) wurde die Berufsanerkennungsrichtlinie inzwischen mit dem Ziel modernisiert, die Mobilität von Selbständigen und abhängig [...] für mindestens eine Abteilung des Unternehmens entfallen müssen, und der außerdem eine mindestens dreijährige Ausbildung in der Tätigkeit vorausgegangen ist; dies gilt nicht für das Friseurgewerbe