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    Kostenübernahmeerklärung* *nur soweit zutreffend vom Arbeitgeber auszufüllen Volle Kostenübernahme (inkl. Rücktritts- und Befreiungsgebühren) Kostenübernahme der Prüfungsgebühren Hiermit bestätigen wir, dass für die Fortbildungsprüfung die Kosten übernommen werden. Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin Lehrgangsname / Datum Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname und Name des Ansprechpartners Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Handwerkskammer Reutlingen

  2. Relevanz:
     
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    Kostenübernahmeerklärung* *nur soweit zutreffend vom Arbeitgeber auszufüllen Volle Kostenübernahme (inkl. Rücktritts- und Befreiungsgebühren) Kostenübernahme der Prüfungsgebühren Hiermit bestätigen wir, dass für die Fortbildungsprüfung die Kosten übernommen werden. Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin Lehrgangsname / Datum Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname und Name des Ansprechpartners Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Handwerkskammer Reutlingen Bildungsakademie

  3. Relevanz:
     
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    : „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August [...] Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung (Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungs- verordnung - HandwFWFortbPrV 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses 1. Mit der

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    : „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August [...] Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung (Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungs- verordnung - HandwFWFortbPrV 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses 1. Mit der

  5. Relevanz:
     
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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

  6. Relevanz:
     
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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

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    Gebäudeautomation (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der [...] 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung

  8. Relevanz:
     
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    Gebäudeautomation (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der [...] 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung

  9. Relevanz:
     
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    Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-, [...] Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte

  10. Relevanz:
     
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    Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-, [...] Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte