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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von

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    Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-, [...] Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte

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    Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-, [...] Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte

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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

  7. dhz2022_07.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    - schäftsführerin und Geschäftsbe- reichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigen- wesen der Handwerkskammer Reutlingen, Christiane Nowottny. „Fast 20 Kriterien werden bei der Vermittlung [...] Betriebe mehr Informationen zum Ablauf, Erklärvideos und die Registrierungsmöglichkeit. Kontakt: Christiane Nowottny, Geschäftsbereichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen [...] . Ausgabe 7 | 8. April 2022 | 74. Jahrgang | 8 www.hwk-reutlingen.de HANDWERKSKAMMER REUTLINGEN AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Prüfungsordnung zu „Fachwirt*in für Fertigungs- und Prozess- management“ Das

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    Leistungsbeschreibung zu einer Fehlkalkulation des Unternehmens bei- getragen haben; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig). Wenn nach dieser Prüfung von einer gestörten Geschäftsgrundlage auszugehen ist, hat das Un [...] Einkaufspreise durch Vorlage von Ver- gleichsangeboten Seite 6 von 7 IV.5 Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Nach Prüfung der Unterlagen und in der

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    Leistungsbeschreibung zu einer Fehlkalkulation des Unternehmens bei- getragen haben; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig). Wenn nach dieser Prüfung von einer gestörten Geschäftsgrundlage auszugehen ist, hat das Un [...] Einkaufspreise durch Vorlage von Ver- gleichsangeboten Seite 6 von 7 IV.5 Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Nach Prüfung der Unterlagen und in der

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    Leistungsbeschreibung zu einer Fehlkalkulation des Unternehmens bei- getragen haben; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig). Wenn nach dieser Prüfung von einer gestörten Geschäftsgrundlage auszugehen ist, hat das Un [...] Einkaufspreise durch Vorlage von Ver- gleichsangeboten Seite 6 von 7 IV.5 Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Nach Prüfung der Unterlagen und in der