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    Sprach- formen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Durch die Prüfung „Europaassistent/-in(HWK) ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kompetenzen besitzt, den Herausforderungen und Anforderungen des gemeinsamen europäischen Wirt- schaftsraums gerecht werden zu können. (2) Dabei soll der Prüfungsteilnehmer • europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht berücksichtigen, • interkulturelle Kompetenzen anwenden • und europa- und länderkundliche Daten nutzen können

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    Fortbildungsprüfungsordnung Seite 1 von 13 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21. Oktober 2010 und der Vollversammlung vom 30. November 2010 erlässt [...] durch Art. 9 a des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) die folgende Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen ge- mäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw). Fortbildungsprüfungsordnung Seite 2 von 13 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c

  3. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    nachfolgenden Ziffern wie folgt geändert: 3.2.2 Meisterprüfung Teil I – IV zusammen 875,00 Euro 3.2.2.1 Teilgebühr Prüfungsteil I 300,00 Euro 3.2.2.2 Teilgebühr Prüfungsteil II 275,00 Euro 3.2.2.3 Teilgebühr Prüfungsteil III 150,00 Euro 3.2.2.4 Teilgebühr Prüfungsteil IV 150,00 Euro 3.2.5 entfällt 3 [...] Prüfungszeugnisse § § § § 3333 Die Änderung zu § 1 tritt zum 01.01.2013 in Kraft, die Änderung zu § 2 tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Diese Änderung der Gebührenordnung wurde gem. §

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    , Durchführen und Kontrollieren (berufliche Handlungskom- petenz) einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den § 10 der Zwi- schenprüfung und § 11 der Abschlussprüfung nachzuweisen. (2) [...] Berufsschulunterricht ent- sprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil- dung wesentlich ist. (3) Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen 1. Zerlegen [...] Prüfling soll die genannten Prüfungsbereiche durchführen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf die Prüfungsbereiche beziehen, schriftlich bearbeiten. Dabei soll der Prüfling zei- gen, dass er

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    (1) Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Ge- bäudeenergieberater/-in (HWK)“ erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach § 3 durchfüh- ren. (2) Durch die Prüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK) ist festzustellen, ob der Prüfling über die not- wendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um [...] . Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden. (4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“.

  6. finanzstatut2012.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Bezeichnung Plan / Jahr Plan / Vorjahr Letztes Ergebnis Erträge aus Beiträgen 1. Handwerkskammerbeiträge 2. ÜBA-Umlage Erträge aus Prüfungsgebühren 3. Ausbildungsprüfungen 4. Meisterprüfungen 5. Fortbildungsprüfungen Erträge aus Bildungsmaßnahmen 6. Ausbildungsmaßnahmen 7. Meisterkurse 8. Fortbildungskurse 9. Einnahmen aus Verwaltungsgebühren Erträge aus Zuwendungen 10. Zuschüsse Bund 11. Zuschüsse Land 12 [...] , Ausschüsse 20. Besondere Kammeraufgaben Personalaufwand 21. Gehälter 22. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Sachaufwand und bezogene Leistungen Prüfungen 23

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    120,00 Euro 3.1.5.2 Teil II 190,00 Euro 3.1.6 Wiederholungsprüfungen 3.1.6.1 Wiederholung einer Prüfung

  8. ueba_beschluss10.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Prüfung BA TÜ HK RT HK RT Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Stand: 25. März 2010 Seite 8 Beruf Ausbildungsjahr / Lehrgang Dauer in Wochen Thema Lehrgangsort Durchführung

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    eine eingehende juristische Prüfung der nominier- ten Websites veranlasst. Der Preis prämiert Internetseiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), welche die Bedeutung des Mediums Internet für ihre geschäftlichen Aktivitäten erkannt haben und die Möglichkeiten des In- ternets in vorbildlicher Weise für sich nutzen. Die juristi- sche Prüfung hat gezeigt, dass viele designtechnisch gut [...] Prüfung von Online-Shops tauchen auch immer wieder AGB-Texte auf, die in sog. Scrollboxen in die Internetseiten eingebunden sind. Auch hier ist zu empfehlen, dass eine gesonderte Möglichkeit zum Ausdruck

  10. Relevanz:
     
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    Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist