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    (1) Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Ge- bäudeenergieberater/-in (HWK)“ erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach § 3 durchfüh- ren. (2) Durch die Prüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK) ist festzustellen, ob der Prüfling über die not- wendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um [...] . Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden. (4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“.

  2. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    nachfolgenden Ziffern wie folgt geändert: 3.2.2 Meisterprüfung Teil I – IV zusammen 875,00 Euro 3.2.2.1 Teilgebühr Prüfungsteil I 300,00 Euro 3.2.2.2 Teilgebühr Prüfungsteil II 275,00 Euro 3.2.2.3 Teilgebühr Prüfungsteil III 150,00 Euro 3.2.2.4 Teilgebühr Prüfungsteil IV 150,00 Euro 3.2.5 entfällt 3 [...] Prüfungszeugnisse § § § § 3333 Die Änderung zu § 1 tritt zum 01.01.2013 in Kraft, die Änderung zu § 2 tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Diese Änderung der Gebührenordnung wurde gem. §

  3. finanzstatut2012.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Bezeichnung Plan / Jahr Plan / Vorjahr Letztes Ergebnis Erträge aus Beiträgen 1. Handwerkskammerbeiträge 2. ÜBA-Umlage Erträge aus Prüfungsgebühren 3. Ausbildungsprüfungen 4. Meisterprüfungen 5. Fortbildungsprüfungen Erträge aus Bildungsmaßnahmen 6. Ausbildungsmaßnahmen 7. Meisterkurse 8. Fortbildungskurse 9. Einnahmen aus Verwaltungsgebühren Erträge aus Zuwendungen 10. Zuschüsse Bund 11. Zuschüsse Land 12 [...] , Ausschüsse 20. Besondere Kammeraufgaben Personalaufwand 21. Gehälter 22. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Sachaufwand und bezogene Leistungen Prüfungen 23

  4. ueba_beschluss10.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Prüfung BA TÜ HK RT HK RT Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Stand: 25. März 2010 Seite 8 Beruf Ausbildungsjahr / Lehrgang Dauer in Wochen Thema Lehrgangsort Durchführung

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    120,00 Euro 3.1.5.2 Teil II 190,00 Euro 3.1.6 Wiederholungsprüfungen 3.1.6.1 Wiederholung einer Prüfung

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    eine eingehende juristische Prüfung der nominier- ten Websites veranlasst. Der Preis prämiert Internetseiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), welche die Bedeutung des Mediums Internet für ihre geschäftlichen Aktivitäten erkannt haben und die Möglichkeiten des In- ternets in vorbildlicher Weise für sich nutzen. Die juristi- sche Prüfung hat gezeigt, dass viele designtechnisch gut [...] Prüfung von Online-Shops tauchen auch immer wieder AGB-Texte auf, die in sog. Scrollboxen in die Internetseiten eingebunden sind. Auch hier ist zu empfehlen, dass eine gesonderte Möglichkeit zum Ausdruck

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    Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

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    Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

  9. Relevanz:
     
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    die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis. Es wird ihnen allerdings kein deutsches Prüfungszeugnis erteilt, sondern ein Gleichwertigkeitsbescheid. WANN IST EINE [...] Ausbildungsberufe im dualen System). Die Prüfung der Gleichwertigkeit hat bei den reglementierten und den nicht-reglementierten Berufen eine unterschiedliche Funktion und damit auch unterschiedliche Rechtsfolgen [...] (ZAB). Auch für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zum Zweck der Hochschulzugangsberechtigung oder zur Anrechnung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen gilt das Anerkennungs-

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    die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis. Es wird ihnen allerdings kein deutsches Prüfungszeugnis erteilt, sondern ein Gleichwertigkeitsbescheid. WANN IST EINE [...] Ausbildungsberufe im dualen System). Die Prüfung der Gleichwertigkeit hat bei den reglementierten und den nicht-reglementierten Berufen eine unterschiedliche Funktion und damit auch unterschiedliche Rechtsfolgen [...] (ZAB). Auch für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zum Zweck der Hochschulzugangsberechtigung oder zur Anrechnung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen gilt das Anerkennungs-