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  1. beitrag2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

    Relevanz:
     
    6%
     

    80,00 Euro 26. Sattler und Feintäschner 10,00 Euro 27. Raumausstatter 10,00 Euro 33. Gebäudereiniger 50,00 Euro 38. Fotografen 65,00 Euro 39. Buchbinder 65,00 Euro 53. Schilder- und

  2. beitrag12.pdf

    Datum: 03.01.2019

    Relevanz:
     
    6%
     

    O (Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können) 15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u. Holzspielzeugmacher 80,00 Euro 26. Sattler und Feintäschner 10,00 Euro 27. Raumausstatter 10

  3. ueba_beschluss10.pdf

    Datum: 28.10.2017

    Relevanz:
     
    3%
     

    Ofen- und Luftheizungsbauer/in 11022 8 Orthopädie-Schuhmacher/in 16600 38 Parkettleger/in 13390 24 Raumausstatter/in 14560 25 Sattler/in 14551 36 Schilder- und Lichtreklamehersteller/in 17930 33 [...] Lehrgang Dauer in Wochen Thema Lehrgangsort Durchführung Träger Raumausstatter 1456 0 ab 2. Ausbildungsjahr R1/06 2 Belagstechniken GBS SLG HK RT HK RT R2/06 2 Wand- und

  4. beitrag11.pdf

    Datum: 28.10.2017

    Relevanz:
     
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    O (Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können) 15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u. Holzspielzeugmacher 80,00 Euro 26. Sattler und Feintäschner 10,00 Euro 27. Raumausstatter 10

  5. Relevanz:
     
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    Konkurrenz durch, darunter auch in bislang oft von Männern dominierten Handwerksberufen, wie beispielsweise bei den Fahrzeuglackierern, den Malern, Stuckateuren oder den Raumausstattern. Der Landkreis

  6. Relevanz:
     
    2%
     

    sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Druckereien, Raumausstatter oder Stuckateurbetriebe. Die Baubehörde kann bei ihrer Entscheidung, ob ein Betrieb das Wohnen nicht

  7. Relevanz:
     
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    sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Druckereien, Raumausstatter oder Stuckateurbetriebe. Die Baubehörde kann bei ihrer Entscheidung, ob ein Betrieb das Wohnen nicht

  8. Relevanz:
     
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    sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Druckereien, Raumausstatter oder Stuckateurbetriebe. Die Baubehörde kann bei ihrer Entscheidung, ob ein Betrieb das Wohnen nicht

  9. Relevanz:
     
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    sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Druckereien, Raumausstatter oder Stuckateurbetriebe. Die Baubehörde kann bei ihrer Entscheidung, ob ein Betrieb das Wohnen nicht

  10. Relevanz:
     
    2%
     

    sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Druckereien, Raumausstatter oder Stuckateurbetriebe. Die Baubehörde kann bei ihrer Entscheidung, ob ein Betrieb das Wohnen nicht