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  1. Relevanz:
     
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    und Fähigkeiten auf Antrag befreien, wenn das Vorliegen berufs- und arbeitspädagogi- scher Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird und die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die zuständige Stelle kann Auflagen erteilen. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung. 5 Ausbilder-Eignungsverordnung § 7 Fortführen der Ausbildertätigkeit Wer vor dem 1. August [...] Ausbilder-Eignungsverordnung Handwerk Bildung Beratung > AusbEignV 2009 Ausfertigungsdatum: 21.01.2009 Vollzitat: „Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)“ Fußnote

  2. Relevanz:
     
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    Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (Bitte füllen Sie den Antrag in Druckschrift aus. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtfelder. Anträge mit nicht ausgefüllten Pflichtfeldern [...] der Handwerkskammer ausgefüllt Zulassung ja nein Vermerke: Unterschrift Datum Handwerkskammer Reutlingen Bildungsakademie Reutlingen Hindenburgstraße 58 72762 Reutlingen Antrag Zulassung zur [...] -/Facharbeiter-/Abschlussprüfung oder andere Berufsabschlüsse abgelegt am als b. bereits erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Abgelegt am im -Handwerk c. Berufsausbildung im Ausland: Ausbildungszeit von bis

  3. Relevanz:
     
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    Abschlusses in den Deutschen Qualifikationsrahmen oder auf Antrag der geprüften Person über während oder anlässlich der Ausbildung erworbene besondere oder zusätz- liche Fertigkeiten, Kenntnisse und [...] anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben. Die Arbeit- nehmer und Beauftragten der Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschluss- prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 BBiG bestanden haben. Bei Fortbildungsprüfungen für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke oder sonstige Gewerbe müssen die Beauftragten der

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    Abschlusses in den Deutschen Qualifikationsrahmen oder auf Antrag der geprüften Person über während oder anlässlich der Ausbildung erworbene besondere oder zusätz- liche Fertigkeiten, Kenntnisse und [...] anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben. Die Arbeit- nehmer und Beauftragten der Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschluss- prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 BBiG bestanden haben. Bei Fortbildungsprüfungen für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke oder sonstige Gewerbe müssen die Beauftragten der

  5. dhz2022_06.pdf

    Datum: 25.03.2022

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    Mälzer und schätzt neben den Produkten vor allem die Bandbreite der Ausbildung D ie Handwerkskammer Reut- lingen hat Michael Schmid aus Burladingen im März als „Lehrling des Monats“ aus- gezeichnet [...] hatte, ein kurzer Weg in die Ausbildung. Nach einem Praktikum in seinem heutigen Ausbildungsbe- trieb und einigen Wochen als Ferien- jobber stand seine Entscheidung fest. „Danach war mir klar, das will [...] “, sagt Schmid. Nach sechs Monaten Lehre und dem ersten Blockunterricht an der Berufsschule in Ulm ist Schmid längst in der Ausbildung und im Unternehmen angekommen. Domi- nik Reger, Braumeister und

  6. dhz2022_05.pdf

    Datum: 02.03.2022

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    Finanzierung der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) auf eine neue Grundlage gestellt. Kammerbeitrag bleibt stabil Der Handwerkskammerbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag von 145 Euro, einem [...] je nach Gewerk sehr unterschiedlichen tat- sächlichen Kosten für die überbe- triebliche Ausbildung. Um übermä- ßige Belastungen zu vermeiden, ist der Zuschlag auf maximal 275 Euro gedeckelt [...] bie- tet die Handwerkskammer wieder für einen befristeten Zeitraum den unbü- rokratischen Weg, einen formlosen Antrag auf Stundung und Ratenzah- lung einfach per Online-Formular unter www

  7. Relevanz:
     
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    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

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    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

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    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

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    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder