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  1. Berufsvalidierung

    Datum: 27.01.2025

    Relevanz:
     
    75%
     

    Ausbildungsberuf. Schritt 2: Antragstellung Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch [...] Antragstellung entfällt. Der Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit kann zusätzlich auch eine überwiegende oder vollständige Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung gem. § 42r Hw [...] Ausbildungsberufs. Das Validierungsverfahren als Baustein in der Fachkräftegewinnung Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem

  2. Relevanz:
     
    80%
     

    Eineinhalbfache der (in der Ausbildungsordnung) vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen bist (und du das auch nachweisen kannst), wirst du auf Antrag zur Prüfung zugelassen (§ 37 HWO ). Wichtig [...] Foto: andreaobzerova/Adobe Stock Prüfungen im Handwerk Um eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen gilt es verschiedene Prüfungen zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedlich benannte und unterschiedlich gewichtete Prüfungen. Aktuell finden sich „Berufe mit Zwischenprüfung“ und Berufe mit einer „gestreckten Prüfung“. Welche

  3. Relevanz:
     
    5%
     

    erfüllt und Folgendes nachweist: 1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf des Kraftfahrzeugmechatronikers und der Kraftfahrzeugmechatronikerin, 2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Fahrzeugtechnik mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die [...] (Bemerkungen) enthalten, insbesondere 1. über den erworbenen Abschluss oder 2. auf Antrag der zu prüfenden Person über während oder anlässlich der Fortbildung erworbene besonde- re oder zusätzliche

  4. Relevanz:
     
    16%
     

    Ausbildungszeit 0,00 0,00 0,00 2.2 Kürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 27b Abs. 1 und 2 HwO/§ 8 Abs. 1 und 2 BBiG, es sei denn, die Anträge werden mit Einreichen des Berufsaus [...] G bis zur Höhe der gesamten Gebühren nach Ziffer 3.2.2 3.3.2 Ausbildereignungsprüfung entspr. 3.2.2.5 3.3.3 Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von der Ablegung der Prüfung in [...] Ausbildungsberufs 300,00 – 1.400,00 Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand 3.5.6 Zurückweisung eines Antrags nach 3.5.5 150,00 3.6 Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen 3.6.1 Zertifizierung von

  5. Relevanz:
     
    16%
     

    Ausbildungszeit 0,00 0,00 0,00 2.2 Kürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 27b Abs. 1 und 2 HwO/§ 8 Abs. 1 und 2 BBiG, es sei denn, die Anträge werden mit Einreichen des Berufsaus [...] G bis zur Höhe der gesamten Gebühren nach Ziffer 3.2.2 3.3.2 Ausbildereignungsprüfung entspr. 3.2.2.5 3.3.3 Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von der Ablegung der Prüfung in [...] Ausbildungsberufs 300,00 – 1.400,00 Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand 3.5.6 Zurückweisung eines Antrags nach 3.5.5 150,00 3.6 Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen 3.6.1 Zertifizierung von

  6. Relevanz:
     
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    durch schriftliche Erklärung über- nommen hat oder für die Verpflichtung eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Für Gebühren die im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen anfallen und dem Auszubildenden auf Grund gesetzlicher Vorschrift nicht auferlegt werden dürfen (z.B. Gebühr für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, Gebühr für die Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung), ist der Gebühren- schuldner der Ausbildende. Dasselbe gilt für Gebühren für die Teilnahme an Lehrgängen der überbetriebli- chen Ausbildung. (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als

  7. Relevanz:
     
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    durch schriftliche Erklärung über- nommen hat oder für die Verpflichtung eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Für Gebühren die im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen anfallen und dem Auszubildenden auf Grund gesetzlicher Vorschrift nicht auferlegt werden dürfen (z.B. Gebühr für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, Gebühr für die Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung), ist der Gebühren- schuldner der Ausbildende. Dasselbe gilt für Gebühren für die Teilnahme an Lehrgängen der überbetriebli- chen Ausbildung. (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als

  8. Relevanz:
     
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    am 17. Juli 2024, beschlossen: § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wird wie folgt geändert: Fortbildungs-/Ausbildereignungsprüfung, Ziffer 3.3.: 3.3. Fortbildungs-/Ausbildereignungsprüfung 3.3.1 Fortbildungsprüfungsgebühr nach § 42 bzw. § 42a HwO/§ 53 bzw. § 54 BBiG bis zur Höhe der gesamten Gebühren nach Ziffer 3.2.2 3.3.2 Ausbildereignungsprüfung entspr. 3.2.2.5 Validierung, Ziffer 3.5.5 und 3.5.6: 3.5 Gleichstellung 3.5.1 Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung oder Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen bzw. Gleichstellung aus

  9. Relevanz:
     
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    baden-würt- tembergischen Handwerk in der Ausbildung. Diese zentrale wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle kann das Hand- werk zukünftig nur wahrnehmen, wenn sich auch weiterhin Handwerkerin- nen und [...] zulassungsfreien Handwerke sowie Übergeber Übernehmer 12 Kapitel 2: Unternehmensnachfolge – die richtige Strategie handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Hierfür ist ein eigen- ständiger Antrag [...] . 3. Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung. Den Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer stellen. Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen und Bedingungen oder befristet erteilt

  10. Relevanz:
     
    2%
     

    baden-würt- tembergischen Handwerk in der Ausbildung. Diese zentrale wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle kann das Hand- werk zukünftig nur wahrnehmen, wenn sich auch weiterhin Handwerkerin- nen und [...] zulassungsfreien Handwerke sowie Übergeber Übernehmer 12 Kapitel 2: Unternehmensnachfolge – die richtige Strategie handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Hierfür ist ein eigen- ständiger Antrag [...] . 3. Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung. Den Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer stellen. Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen und Bedingungen oder befristet erteilt