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    Das Handwerk bietet wie kaum ein anderer Wirtschaftsbereich attraktive berufliche Perspektiven für jede und jeden: Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Lebensqualität mit und ohne Handicap, Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen rund um gutes Hören, Sehen und Gehen; individuelle Gestaltung und technische Lösungen orientiert an den Kundenwünschen gibt es nur mit dem Handwerk. In allen [...] möchten, bieten wir in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsberatung der Agentur für Arbeit und der Volkshochschule Reutlingen am 16. März um 16.00 Uhr ein Online-Event. Dabei werden Themen wie Berufsfelder

  2. dhz2022_05.pdf

    Datum: 02.03.2022

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    .hwk-reutlingen.de/bei- trag2022 zu stellen. Stundungen ohne belegende Unterlagen sind bis zum 31. Mai 2022 möglich, Ratenzah- lungen bis zum 30. Juni 2022. Davon unabhängig kann die Bei- tragszahlung individuell über einen [...] , Arbeit und Tourismus Baden- Württemberg hat aufgrund von §  106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerks- ordnung (HwO) mit Schreiben vom 5. Oktober 2021, Aktenzei- chen 42 [...] Sonderregeln Der erleichterte Zugang zum Kurz- arbeitergeld bleibt bis 30. Juni 2022 erhalten. Der Bundestag hat der geplanten Verlängerung der Sonderregelungen zugestimmt. So wird weiterhin auf den Aufbau

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Absatz 2 Satz 1 und 2 BBiG). (3) Die Mitglieder werden [...] den Prüflingen rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaub- ten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem

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    Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Absatz 2 Satz 1 und 2 BBiG). (3) Die Mitglieder werden [...] den Prüflingen rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaub- ten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem