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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    oder Betriebsleiter und Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Arbeitgeber [...] Arbeit- geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehr- kraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drit- tel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

  6. Relevanz:
     
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    Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Absatz 2 Satz 1 und 2 BBiG). (3) Die Mitglieder werden [...] den Prüflingen rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaub- ten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem

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    Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Absatz 2 Satz 1 und 2 BBiG). (3) Die Mitglieder werden [...] den Prüflingen rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaub- ten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem

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    Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Absatz 2 Satz 1 und 2 BBiG). (3) Die Mitglieder werden [...] den Prüflingen rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaub- ten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem

  9. Relevanz:
     
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    Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit- geber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Absatz 2 Satz 1 und 2 BBiG). (3) Die Mitglieder werden [...] den Prüflingen rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaub- ten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem

  10. Relevanz:
     
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    Antrag auf Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschluss- prüfung auf Grund Nachweis ohne Lehre Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Ausbildungshotline: 07121 2412-260 · E-Mail: ausbildung@hwk-reutlingen.de Persönliche Daten Name: Vorname: evtl. Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ: Wohnort: Telefon: E-Mail: Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung auf Grund Nachweis ohne Lehre Ausbildungsberuf: zum Prüfungstermin Sommer 20 Winter 20 Erforderliche Unterlagen anbei (Zeugnisse bitte nur als Fotokopie) Lebenslauf Betriebszeugnis(se) – (die einzelnen Arbeiten aufgelistet) Nachweis: 1