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  1. Relevanz:
     
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    Danach ist immer dann ein steuer- und sozialversicherungsfreier Sachlohn anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat, die Gutscheine in Bargeld umzuwandeln, wenn also arbeitsvertraglich Sachleistungen vereinbart sind. Nach der Rechtsprechung des BFH gilt dies selbst dann, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag in einer bestimmten Weise zu verwenden. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidungen des BFH, da die Gewährung von Sachlohn künftig viel unbürokratischer erfolgen kann. Die

  2. Relevanz:
     
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    Die Einführung von Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Mit der in diesem Punkt ergänzten Fassung der Arbeitsvertragsmuster kann diese Zustimmung nun bereits mit Vertragsschluss eingeholt werden. Für bestehende Arbeitsverträge wird eine Mustervereinbarung angeboten. Eine weitere Aktualisierung war im Hinblick auf die Berechnung von Kündigungsfristen erforderlich. Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Praxis, nur Zeiten der Betriebszugehörigkeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres zu berücksichtigen, als unzulässig gewertet. Demnach ist für die Berechnung von Kündigungsfristen

  3. Relevanz:
     
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    Den Flyer finden Sie hier als pdf.