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    Gesucht sind junge Unternehmen aus Baden-Württemberg, die mit einer innovativen Dienstleistung oder einem neuartigen Verfahren aussichtsreich in den Markt gestartet sind, wirtschaftlich erfolgreich mit ökologischem Weitblick handeln, die Chancen der Digitalisierung für die Herausforderungen der Transformation nutzen oder mit ihrem sozialen Einsatz einen nachhaltigen Beitrag für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Gesellschaft leisten. Wer kann teilnehmen? Teilnehmen können Unternehmen aller Berufe und Branchen, die ab dem 1. Januar 2014 gegründet oder übernommen haben

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    Unternehmen. Er schätzt die kurzen Wege zwischen Abteilungen und Hierarchieebenen und die familiäre Atmosphäre. „Ich möchte gerne bleiben und weiterhin zum gemeinsamen Erfolg beitragen.“ Mit einer 400

  3. dhz2023_24.pdf

    Datum: 13.12.2023

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    Reutlingen AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Festsetzung des Hand- werkskammerbeitrags, des Sonderbeitrags ÜBA-Umlage und des Berufszuschlags für das Jahr 2024 Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und [...] - lung vom 20. November 2023 zur Festsetzung des Handwerkskam- merbeitrags, des Sonderbeitrags ÜBA-Umlage und des Berufszu- schlags für das Jahr 2024 geneh- migt. Dieser Beschluss wurde mit Datum 4. Dezember 2023 ausge- fertigt und von Präsident und Hauptgeschäftsführer unter- schrieben. Die Festsetzung des Hand- werkskammerbeitrags, des Son- derbeitrags ÜBA-Umlage und des Berufszuschlags für das

  4. bekanntmachung_beitrag2024.pdf

    Datum: 05.12.2023

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    Amtliche Bekanntmachung Festsetzung des Handwerkskammerbeitrags, des Sonderbeitrags ÜBA-Umlage und des Be- rufszuschlags für das Wirtschaftsjahr 2024 Die Vollversammlung der Handwerkskammer [...] Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Festsetzung des Handwerkskammerbeitrags, des Sonderbeitrags ÜBA-Umlage und des Berufs- zuschlags für das Jahr 2024 gefasst. Auf der [...] - kammerbeitrag, der sich aus Grundbeitrag und Zusatzbeitrag zusammensetzt. Für juristische Personen, GmbH & Co. KG, Ltd. & Co. KG, UG & Co. KG, AG & Co. KG und SE & Co. KG wird ein Zuschlag zum Grund- beitrag

  5. dhz2023_23.pdf

    Datum: 30.11.2023

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    , bestehend aus Erfolgsplan und Finanzplan, sowie der Beitragsfest- setzung, des Sonderbeitrags ÜBA-Um- lage und des Berufszuschlags für das kommende Wirtschaftsjahr. Grundbeitrag bleibt bei 120 Euro Als [...] der Höhe gedeckelte Zusatzbeitrag wird aus dem Gewerbeertrag ermittelt. Der Sonderbeitrag ÜBA-Umlage wird wie bisher aus einem Prozentwert des festgesetzten Kammerbeitrags errechnet und samt einem

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    Grundbeitrag bleibt bei 120 Euro Als wichtigen Punkt der Sitzung präsentierte Geschäftsführerin Heidi Goller, Leiterin des Geschäftsbereichs Finanzen und Controlling, den Wirtschaftsplan 2024. Der Grundbeitrag bleibt bei 120 Euro, der in der Höhe gedeckelte Zusatzbeitrag wird aus dem Gewerbeertrag ermittelt. Der Sonderbeitrag ÜBA-Umlage wird wie bisher aus einem Prozentwert des festgesetzten Kammerbeitrags errechnet und samt einem gewerkspezi-fischen Berufszuschlag erhoben. Die konjunkturelle Situation im Kammerbezirk hatte Präsident Harald Herrmann in seinem Bericht an die Vollversammlung besonders

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    Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro erhoben. Mit der Eintragung wird der Betrieb beitragspflichtig nach der Beitragsordnung der Handwerkskammer. Die Abberufung des/der Betriebsleiter/in ist der

  8. dhz2023_22.pdf

    Datum: 15.11.2023

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    Geschäftsbereich Finanzen und Controlling umfasst neben dem Rechnungswesen und der Finanzverwaltung auch die Beitragsabteilung der Kammer. Blank folgt auf Heidi Goller, die am 1. April in den Ruhestand

  9. Handwerksrolle

    Datum: 28.08.2023

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    Beitragsbefreiung für Existenzgründer Löschung in der Handwerksrolle Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO (zusätzliches Handwerk

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    Sozialversicherungsträger müssen Arbeitgebern, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, eine Option zum verschlüsselten elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen und Anträgen anbieten. Seit 2001 war dies über das Online-Angebot „sv.net“ möglich, das in seiner aktuellen Version von rund 550.000 Arbeitgebern genutzt wird. Nun ist ein Nachfolger verfügbar. Das SV Meldeportal ist bereits seit Anfang Oktober freigeschaltet. Die mehrmonatige Umstellungsphase, in der beide Meldewege angeboten werden, endet am 29. Februar 2024. Dann wird sv.net endgültig abgeschaltet. Anmeldung ab