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  1. Das Bewertungsverfahren

    Datum: 02.11.2017

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    Das Bewertungsverfahren Die Wettbewerbsbeiträge werden von einem Expertengremium begutachtet und bewertet. Um eine möglichst objektive Beurteilung zu gewährleisten, erhalten die Gutachter die Beiträge ausschließlich in anonymisierter Form. Über die Preisvergabe entscheidet ein Komitee, dem Vertreter der Kreissparkasse, des Handwerks und des Reutlinger Generalanzeigers angehören.

  2. Adventskalender

    Datum: 28.11.2016

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    Auf www.handwerks-power.de öffnet sich in der Adventszeit jeden Tag ein virtuelles „Türchen“. Hinter jedem „Türchen“ verbirgt sich ein Beitrag zu einer besonderen Aktion aus dem Handwerk. Verfolgen Sie den Adventskalender und erfahren Sie täglich, wie vielfältig nicht nur das Handwerk, sondern auch die Berufsorientierung des Handwerks in Baden-Württemberg ist! Den Adventskalender finden Sie hier.

  3. Relevanz:
     
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    Unternehmen mit Bargeldeinnahmen nutzen Registrierkassen oder computergestützte Kassensysteme. Grundsätzlich gilt: Für die digitalen Daten gelten dieselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie bei der Buchführung. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat hierzu die wichtigsten rechtlichen Informationen für Betriebe zusammengestellt. Das Merkblatt soll dazu beitragen, häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden. Merkblatt „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" (Stand: 31. Oktober 2016)

  4. Relevanz:
     
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    Handwerker und Existenzgründer können sich im Rahmen einer kostenlosen Kurzberatung über Rentenanwartschaften, Versicherungsverlauf, Beitragshöhe und Antragsformalitäten informieren. Die Beratungen erfolgen durch Experten der Rentenversicherung. Die Beratung findet in der Handwerkskammer, Hindenburgstraße 58, statt. Anmeldung bei Marion Gerbert, Telefon 07121/2412-233, E-Mail .

  5. Relevanz:
     
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    Diese möchte damit einen Beitrag zur besseren Berufsorientierung der baden-württembergischen Schülerinnen und Schüler leisten und hat sich deshalb dem Netzwerk Berufswahl-SIEGEL angeschlossen, das von der Bertelsmann Stiftung initiiert wurde. Durch das Engagement der Landesstiftung und ihrer Partner soll die schulische Qualitätsentwicklung im Bereich der Berufs- und Studienwahl zu einem zentralen Thema werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

  6. IKK: 2010 ohne Zusatzbeitrag

    Datum: 04.12.2009

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    Durch den Zusammenschluss entsteht eine neue Krankenkasse mit insgesamt 1,8 Millionen Mitgliedern. Für die meisten Versicherten bedeute dies nicht nur den Erhalt bewährter Zusatzleistungen, sondern sogar eine Erweiterung der Extra-Angebote bei stabilem Beitrag, teilt die IKK mit. www.ikkbw-he.de

  7. Relevanz:
     
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    , die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge um zwei Wochen vorzuverlegen. Bislang sind die Beiträge für die Sozialversicherung von den Arbeitgebern spätestens bis zum 15. des Folgemonats abzuführen. Mit der geplanten Fälligkeitsregelung soll die Beitragsschuld jedoch spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig werden, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Ein verbleibender [...] mögliche Leistungszulagen feststehen. Diese Handwerksbetriebe müssten dann die Beiträge schon vorab – ohne dass die genaue Lohnhöhe feststeht – abführen und später eine Nachberechnung durchführen. Statt wie

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    "Das ist das richtige Signal in einer Zeit, in der immer wieder darüber diskutiert wird, wie die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessert und Belastungen abgebaut werden können", sagt Hauptgeschäftsführer Roland Haaß. Hinzu komme, dass die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer um ein Mehrfaches höher gewesen seien als zunächst erwartet und die Wirtschaft damit bereits überdurchschnittlich zur Konsolidierung der Haushaltssituation beitrage, so Haaß weiter.

  9. Relevanz:
     
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    26.03.2020 FAQ - Fragen und Antworten zum vereinfachten Stundungsverfahren Nachstehend stellen wir Ihnen die regelmäßig auftretenden Fragen rund um die Stundung von Beiträgen zur [...] stellen? Der Antrag auf Stundung der Beiträge ist bei der zuständigen Einzugsstelle, also der Kranken- kasse, zu stellen. Es ist leider nicht möglich, den Antrag beim GKV-Spitzenverband zu stellen. Ist der Antrag bei allen Krankenkassen zu stellen oder reicht ein Antrag bei einer Krankenkasse aus? Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten und sollen die Beiträge für alle Beschäf- tigten

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    Teilnehmer leisten einen wichtigen Beitrag zur Interessenvertretung in den aktuellen und kommenden politischen Diskussionen. Hier geht’s zur Online-Umfrage Die Umfrage erfolgt selbstverständlich anonym. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur in Gesamtergebnissen veröffentlicht. Die Teilnahme ist bis zum 7. September 2022 möglich.