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  1. Relevanz:
     
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    Das neue Verfahren ist wichtig für Unternehmen, die innerhalb der EU umsatzsteuerfreie Lieferungen durchführen und deshalb die USt-IdNr. ihrer Kunden verbindlich überprüfen müssen. Abfragen sind über das MwSt-Informationsaustauschsystem MIAS möglich. Das ausgedruckte Prüfergebnis dient als Nachweis für die Gültigkeit einer Identifikationsnummer. Dier Zentralverband des Deutschen Handwerks weist in einem Rundschreiben darauf hin, dass eine positive Bescheinigung nicht davon entbindet, die üblichen kaufmännischen Überprüfungen vorzunehmen. Ist die vom EU-Kunden angegebene Nummer hingegen

  2. Relevanz:
     
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    Baden-Württemberg längst widerlegt. Er verweist auf den EnergieSparCheck (ESC), ein gefördertes Beratungsprogramm des Umweltministeriums und des Handwerkstages. „Die Rückmeldungen der Kunden bescheinigen den

  3. Relevanz:
     
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    Die Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten werden mit einer länderabhängigen Pauschale gefördert. Für die Vorbereitung des Auslandspraktikums, etwa den Besuch eines Sprachkurses, wird ebenfalls ein Zuschuss gewährt. Die Praktika können in Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen Polen, Portugal, Spanien und der Türkei absolviert werden. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung und den „europass Mobilität“. „Let’s go!“ wird aus Mitteln des europäischen Programms LEONARDO DA VINCI finanziert. Die kompletten Bewerbungsunterlagen, darunter Vorlagen für Referenzschreiben des

  4. Der Ausbildungsbonus kommt!

    Datum: 10.06.2008

    Relevanz:
     
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    Jahre. Die geforderte Zusätzlichkeit muss durch eine Bescheinigung der zuständigen Kammer nachgewiesen werden. Die individuelle Förderung hängt ab von tariflichen Bestimmungen oder ortsüblichen

  5. Bauabzugsteuer

    Datum: 30.10.2007

    Relevanz:
     
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    Die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Die Bescheinigung hat zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als „Bauleistender“ bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Umsatzsteuergesetz) benötigt wird. Die überwiegende Mehrzahl der derzeit gültigen Freistellungsbescheinigungen hat eine Geltungsdauer bis Ende 2007. Dementsprechend benötigt eine Vielzahl der Betriebe zum 1. Januar 2008 eine neue Freistellungsbescheinigung. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen