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  1. Relevanz:
     
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    die Auszubildende aufgrund der Corona-Pandemie in ein neues Aufgabengebiet, das Infektionsschutzgesetz, eingearbeitet. Dies gewährt Mitarbeitern, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen einen

  2. Relevanz:
     
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    Die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten sind angesichts der COVID-19-Pandemie unsicher. Die im März 2020 eingeführten Sonderregelungen solle

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    des vergangenen, von der Corona-Pandemie beeinflussten Jahres ihrer Ausbildung, den psychischen Stress so gut bewältigt hat. „Für unsere Azubis war und ist diese Zeit nicht einfach. Die Schule fiel aus

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    Geschäftsbereichsleiterinnen und -leiter zwischen 10.00 und 17.00 Uhr für Nachfragen und Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten telefonisch zur Verfügung. Das Thema Corona – Konjunktur und Ausbildungssituation [...] Infektionskurve beizutragen. Nach zwei von der Corona-Pandemie tendenziell eher negativ geprägten Quartalen waren die Handwerksbetriebe in der Region mit der Konjunktur des dritten Quartals wieder generell [...] Teil viel schlechteren Zwischenständen eine erfreuliche Entwicklung. Und das war in der Corona-Zeit alles andere als ein leichtes Unterfangen.“ Man werde nach wie vor alles dafür tun, mehr junge Menschen

  5. Relevanz:
     
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    Viele Arbeitnehmer beschäftigen jetzt Fragen wie "Darf ich eine Dienstreise nach China verweigern?", "Kann mein Arbeitgeber mir einen Mundschutz verbieten?" oder "Kann ich jetzt von zuhause aus arbeit

  6. Relevanz:
     
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    . Diskussionen rund um Fahrverbote wie in Reutlingen hält er für eine "totale Überreaktion". Gleiches gelte auch für den Umgang mit dem Corona-Virus. "Das ist reine Panikmache." Nicht nur die Wirtschaft leide

  7. Relevanz:
     
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    noch abgeholt werden. Emmas.app bietet eine Möglichkeit der Nahversorgung mit geringem Übertragungsrisiko von Covid-19 und damit eine Chance, Umsatzeinbrüche in Zeiten von Corona einzudämmen. Wie das

  8. Relevanz:
     
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    Für Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen können, gilt ab sofort: Auf Antrag des Arbeitgebers können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Ist-Monate März bis Mai 2020 gestundet werden. Mittel, die u.a. aus staatlichen Corona-Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen gewährt werden, müssen für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (incl. gestundeter Beiträge) verwendet werden. Es wird keine Sicherheitsleistung verlangt und auch keine Stundungszinsen

  9. Relevanz:
     
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    „Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen auch, bin ich froh, trotz der strengen Hygieneauflagen wieder zur Schere greifen zu dürfen. Selbstverständlich muss ich mich auch erst an die Schutzstandards des Wirtschafts- und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk der BGW gewöhnen, aber es gebietet doch schon gesunder Menschverstand, dieses zu tun.“ Zu den zwingenden Schutzmaßnahmen gehören unter anderem die vorherige Vereinbarung eines Termins per Telefon oder E-Mail, der vorgeschriebene

  10. Relevanz:
     
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    „Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren“, so Wirtschafts- und Arbeitsministerium Dr. Nicole Hofmeister-Kraut. Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem