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    Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] schaft setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die Handwerkskammer gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der Anmeldefristen, in geeigneter Weise öffent- lich, mindestens [...] > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412

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    Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] schaft setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die Handwerkskammer gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der Anmeldefristen, in geeigneter Weise öffent- lich, mindestens [...] > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412

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    Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] schaft setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die Handwerkskammer gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der Anmeldefristen, in geeigneter Weise öffent- lich, mindestens [...] > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412

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    Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] schaft setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die Handwerkskammer gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der Anmeldefristen, in geeigneter Weise öffent- lich, mindestens [...] > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412

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    Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] schaft setzt die einzelnen Prüfungstage fest. (2) Die Handwerkskammer gibt die Zeiträume im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, einschließlich der Anmeldefristen, in geeigneter Weise öffent- lich, mindestens [...] > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412

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    Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sicherzustel- len, wird zwischen dem Kultusministerium und der Handwerkskammer Reutlingen folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame schriftliche Kenntnisprüfung Die Berufsschulen und die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern und Innungen in Baden-Württemberg wirken bei der Abnahme der Schul- abschlussprüfungen und des schriftlichen Teils der Abschlussprüfungen in [...] stellen. Die Mitglieder gemäß § 34 Abs. 2 HwO werden von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg im Benehmen mit den zuständigen Fachorganisati- onen und Gewerkschaften, die

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    Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sicherzustel- len, wird zwischen dem Kultusministerium und der Handwerkskammer Reutlingen folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame schriftliche Kenntnisprüfung Die Berufsschulen und die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern und Innungen in Baden-Württemberg wirken bei der Abnahme der Schul- abschlussprüfungen und des schriftlichen Teils der Abschlussprüfungen in [...] stellen. Die Mitglieder gemäß § 34 Abs. 2 HwO werden von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg im Benehmen mit den zuständigen Fachorganisati- onen und Gewerkschaften, die

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    Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sicherzustel- len, wird zwischen dem Kultusministerium und der Handwerkskammer Reutlingen folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame schriftliche Kenntnisprüfung Die Berufsschulen und die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern und Innungen in Baden-Württemberg wirken bei der Abnahme der Schul- abschlussprüfungen und des schriftlichen Teils der Abschlussprüfungen in [...] stellen. Die Mitglieder gemäß § 34 Abs. 2 HwO werden von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg im Benehmen mit den zuständigen Fachorganisati- onen und Gewerkschaften, die

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    Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sicherzustel- len, wird zwischen dem Kultusministerium und der Handwerkskammer Reutlingen folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame schriftliche Kenntnisprüfung Die Berufsschulen und die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern und Innungen in Baden-Württemberg wirken bei der Abnahme der Schul- abschlussprüfungen und des schriftlichen Teils der Abschlussprüfungen in [...] stellen. Die Mitglieder gemäß § 34 Abs. 2 HwO werden von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg im Benehmen mit den zuständigen Fachorganisati- onen und Gewerkschaften, die

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    Antrag auf Befreiung von einem Teil der Meisterprüfung Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Meisterprüfungsabteilung: 07121 2412-253 · E-Mail: meisterpruefung@hwk-reutlingen.de Antragsteller:in [...] ich die Befreiung von (Bitte ankreuzen und Nachweise anfügen): Teil I Teil II Teil III Teil IV Anträge auf Befreiungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit gemäß der Gebührenordnung der Handwerkskammer 25 € je Prüfungsteil. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Nur bei Vorliegen von korrekten und vollständigen Angaben sowie aller erforderlichen Nachweise kann Ihr Antrag