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    Foto: Claudia Hautumm / Pixelio

    Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Diese Frist gilt auch für elektronisch archivierte Daten. Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich sechs Jahre lang aufgehoben werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das [...] Eintragung aus dem Jahr 2006, Inventare, die bis 31. Dezember 2006 oder früher aufgestellt worden sind, Jahresabschlüsse, die bis zum 31. Dezember 2006 oder früher aufgestellt worden sind

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    „In den meisterpflichtigen Handwerken beträgt der Rückgang etwas mehr als ein Prozent“, berichtet Kammerpräsident Harald Herrmann. 8.385 Unternehmen in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb gehören zu dieser Gruppe, zu der beispielsweise die Augenoptiker, Bäcker und Schreiner zählen. Zwölf Monate zuvor waren noch 8.515 Betriebe eingetragen. 347 Eintragungen standen 477 Löschungen im Berichtsjahr gegenüber. Anders fällt die Entwicklung bei den Vollhandwerkern ohne Meisterpflicht (Anlage B 1 der Handwerksordnung) aus. Rund 3,2 Prozent beträgt der Zuwachs in

  3. Vorsicht, Abzocke

    Datum: 05.11.2015

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    Anbieter ist die Europe Reg Services Ltd. mit Sitz in Leipzig. Das Unternehmen bedient sich einer bekannten Masche: für eilige Leser ist das Formular leicht mit behördlichen Schreiben zu verwechseln. Am quasi-amtlichen Erscheinungsbild wird auch im Kleingedruckten gearbeitet. Hier gibt die Firma vor, „nach der internen Auflösung dezentraler Gewerbeverzeichnisse“ die „Abwicklung der Gewerbeverzeichnisse in der Bundesrepublik Deutschland“ übernommen zu haben. Tatsächlich geht es auch in diesem Fall um einen teuren Eintrag in ein weithin unbekanntes Branchenbuch. Pro Jahr werden 348 Euro netto

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    statistische Auswertung. Fazit der Richter: Es müsse von derart geringen Nutzerzahlen ausgegangen werden, dass die jährlichen Kosten von 910 Euro netto für einen Eintrag in jedem Fall unangemessen hoch seien. Der Vertragsschluss war auf dem für Abzocker klassischen Weg zustande gekommen. Der Inserent hatte einen als Angebot getarnten „Brancheneintragungsantrag“ unterschrieben zurückgesandt. Das Angebot sei [...] eines wucherähnlichen Geschäfts gegeben. Von einem „Eintragungskostenvergleich“, den die Betreiber im Laufe des Verfahrens schriftlich vorgelegt hatten, ließ sich das Landgericht Wuppertal jedenfalls

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    Der Betrüger hatte gegenüber einem Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Reutlingen wahrheitswidrig angegeben, der Handwerksbetrieb habe die spanische Firma des Verurteilten beauftragt, einen Eintrag in einem Internetbranchenbuch zu veranlassen. Diesen Vertrag habe der Betrieb nicht fristgerecht gekündigt, weshalb jetzt erneut ein Rechnungsbetrag fällig würde. Am nächsten Tag erhielt die Betriebsinhaberin eine Rechnung über einen Betrag in Höhe von 266,43 Euro, der unter Bezugnahme auf das Telefonat beglichen werden sollte. Später folgten mehrere Mahnungen, und auch die Einschaltung eines

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    Das Unternehmen war von der GWE-Wirtschaftsinformationsdienst GmbH wegen eines Eintrags im Internetverzeichnis www.gewerbeauskunft-zentrale.de angeschrieben worden. Das Formular, das auf den ersten Blick, wie ein Schreiben einer Behörde aussieht, wurde ausgefüllt und unterschrieben an den Verlag zurückgesandt. Auf die Kostenpflicht wurde versteckt im Kleingedruckten hingewiesen. Die Abofalle schnappte zu und der Verlag schickte kurze Zeit später eine Rechnung über rund 1000 Euro. Das Unternehmen sah sich getäuscht und verweigerte die Zahlung. Es folgten Mahnungen, Schreiben eines Inkassobüros und

  7. Handwerk hat Tradition

    Datum: 21.01.2016

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    alle drei Monate auf der Grundlage des Eintragungsdatums in der Handwerksrolle bei den betroffenen Betrieben an, ob zum einen das Gründungsdatum stimmt und ob zum anderen der Jubiläumstermin an

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    Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Diese Frist gilt auch für elektronisch archivierte Daten. Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich sechs Jahre lang aufgehoben werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das [...] Eintragung aus dem Jahr 2005, Inventare, die bis 31. Dezember 2005 oder früher aufgestellt worden sind, Jahresabschlüsse, die bis zum 31. Dezember 2005 oder früher aufgestellt worden sind

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    Standards übereinstimmen. Betriebe, die Flüchtlinge ausbilden oder Praktika anbieten wollen, können ihre Angebote auf einer Online-Börse der Handwerkskammer eintragen: www

  10. Relevanz:
     
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    der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz können Arbeitgeber in eine Checkliste eintragen und damit die bestehende Dokumentation ergänzen. Seit 2013 müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen