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    Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der [...] . 10 und § 106 Abs. 2 der Handwerksord- nung folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Ferti- gungs- und Prozessmanagement (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von

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    Handwerkswirtschaft“ und zur „Fachkauffrau für Hand- werkswirtschaft“, zum „Technischen Fachwirt (HWK)“ und zur „Technischen Fachwirtin (HWK)“, zur „Fachkauf- frau (HWK)“ und zum „Fachkaufmann (HWK)“ sowie zum

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    Handwerkswirtschaft“ und zur „Fachkauffrau für Hand- werkswirtschaft“, zum „Technischen Fachwirt (HWK)“ und zur „Technischen Fachwirtin (HWK)“, zur „Fachkauf- frau (HWK)“ und zum „Fachkaufmann (HWK)“ sowie zum

  4. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerks- ordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung oder c. Einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister und zur Industriemeisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker

  5. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerks- ordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung oder c. Einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister und zur Industriemeisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker

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    Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der [...] . 10 und § 106 Abs. 2 der Handwerksord- nung folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Ferti- gungs- und Prozessmanagement (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von

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    Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der [...] . 10 und § 106 Abs. 2 der Handwerksord- nung folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Ferti- gungs- und Prozessmanagement (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von

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    Fachwirt/ Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 19. April 2021 und der [...] Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprü- fungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/ zur [...] Immobilien und Liegenschaften unter infrastrukturellen Gesichts- punkten 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Gebäude-

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    Fachwirt/ Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 19. April 2021 und der [...] Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprü- fungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/ zur [...] Immobilien und Liegenschaften unter infrastrukturellen Gesichts- punkten 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Gebäude-

  10. dhz2022_07.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    . Ausgabe 7 | 8. April 2022 | 74. Jahrgang | 8 www.hwk-reutlingen.de HANDWERKSKAMMER REUTLINGEN AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Prüfungsordnung zu „Fachwirt*in für Fertigungs- und Prozess- management“ Das [...] , Aktenzeichen 42-4233.62/69 den Beschluss der Vollversammlung vom 27. Novem- ber 2020, die neue Fortbildungs- prüfungsverordnung „Fachwirt Fertigungs- und Prozessmanage- ment“, genehmigt. Dieser Beschluss [...] “ am 8. April 2022 veröffentlicht. Dieser Beschluss tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Fortbildungsverordnung zu „Fachwirt*in für Gebäudemanagement und Facility Manage- ment (HWK)“