Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb in diesem Jahr den Zeitraum vom 30. Juli 2007 für drei Wochen bis 19. August 2007. Wie die Handwerkskammer Reutlingen mitteilt, ist in dieser Zeit mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden. Die ausreichende Versorgung mit Handwerksleistungen ist somit auch in der Urlaubszeit gewährleistet. Die Handwerkerferien in der Region beginnen in der Regel am ersten Montag nach dem Beginn der Sommerferien in