Darauf weisen die Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen hin. Die Pflichtangaben zum Unternehmen, die bislang nur auf den gedruckten Geschäftsbriefen angebracht werden mussten, gelten nun in Geschäftsbriefen „gleich welcher Form“ – also beispielsweise auch in E-Mails. Zu den Pflichtangaben gehören der Name des Inhabers bzw. Unternehmens, der Name des Geschäftsführers, Vorstandes oder Aufsichtsratvorsitzenden, die Firma und der Rechtsformzusatz (z. B. GmbH, Ltd.), der Sitz des Unternehmens (Ort), das zuständige Handelsregister (z. B. AG Stuttgart), die Handelsregisternummer (beim Handelsregister erfragen