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  1. Relevanz:
     
    5%
     

    Darauf weisen die Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen hin. Die Pflichtangaben zum Unternehmen, die bislang nur auf den gedruckten Geschäftsbriefen angebracht werden mussten, gelten nun in Geschäftsbriefen „gleich welcher Form“ – also beispielsweise auch in E-Mails. Zu den Pflichtangaben gehören der Name des Inhabers bzw. Unternehmens, der Name des Geschäftsführers, Vorstandes oder Aufsichtsratvorsitzenden, die Firma und der Rechtsformzusatz (z. B. GmbH, Ltd.), der Sitz des Unternehmens (Ort), das zuständige Handelsregister (z. B. AG Stuttgart), die Handelsregisternummer (beim Handelsregister erfragen

  2. Botschafter des Handwerks

    Datum: 02.10.2006

    Relevanz:
     
    4%
     

    Lehrlingswarte, Unternehmerfrauen im Handwerk, Handwerksjunioren, Geschäftsführer von Innungen oder Handwerksmeister – 24 von ihnen sind an Schulen in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen

  3. Relevanz:
     
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    Wolfgang Rolle, Geschäftsführer von fischer Deutschland, überreichte den mit 2500 Euro dotierten Preis an Rolf Schnez aus Ostrach-Ochsenbach. Auch für die 18 Preisträger, die ihre Meisterprüfung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 und besser abgeschlossen hatten, konnte in diesem Jahr ein Präsent der Unternehmensgruppe fischer überreicht werden. Joachim Möhrle, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, hatte in seiner Rede zuvor die Unternehmensgruppe fischer als ein wichtiges Beispiel dafür hervorgehoben, wie sich ein Unternehmen durch Innovation und hohe Motivation in einem schwierigen Umfeld