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    a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 [...] ........................................................................ Seite 28 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der [...] Nachteilsausgleich für behinderte Menschen Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behin- derter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die

  2. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung enthält, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer Reutlingen anzuwenden. 7 Managementassistent [...] und der Vollversammlung vom 21. Juli 2015 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Abschluss zum/zur „Managementassistent/Managementassistentin (HWK)“. Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) 2

  3. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung enthält, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer Reutlingen anzuwenden. 7 Managementassistent [...] und der Vollversammlung vom 21. Juli 2015 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Abschluss zum/zur „Managementassistent/Managementassistentin (HWK)“. Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) 2

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    entwickeln, für den Entscheidungsprozess aufbereiten und die Umsetzungsprozesse unterstützen, b. Personalbedarfsplanung unter Beachtung strategischer Unternehmensziele ausrichten und durchführen [...] Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte [...] fördern und e. Ausbildung vorbereiten, organisieren, durchführen und abschließen. 4. Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 führen

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    entwickeln, für den Entscheidungsprozess aufbereiten und die Umsetzungsprozesse unterstützen, b. Personalbedarfsplanung unter Beachtung strategischer Unternehmensziele ausrichten und durchführen [...] Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte [...] fördern und e. Ausbildung vorbereiten, organisieren, durchführen und abschließen. 4. Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 führen

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    berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die [...] der Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprü- fung für nichthandwerkliche Berufe in der jeweils gültigen Fassung der Handwerkskammer Reutlingen, soweit [...] Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprü- fungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/ zur

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    berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die [...] der Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprü- fung für nichthandwerkliche Berufe in der jeweils gültigen Fassung der Handwerkskammer Reutlingen, soweit [...] Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprü- fungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/ zur

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    Gebäudeautomation (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der [...] 2016 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbil- dungsprüfungen zum Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/ Fachwirtin für

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    Gebäudeautomation (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der [...] 2016 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbil- dungsprüfungen zum Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/ Fachwirtin für

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    durchgeführt werden. § 7 Anwendung anderer Vorschriften Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprü- fung für nichthandwerkliche Berufe in der [...] . 10 und § 106 Abs. 2 der Handwerksord- nung folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Ferti- gungs- und Prozessmanagement (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von