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  1. Relevanz:
     
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    durchgeführt werden. § 7 Anwendung anderer Vorschriften Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprü- fung für nichthandwerkliche Berufe in der [...] . 10 und § 106 Abs. 2 der Handwerksord- nung folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt /zur Fachwirtin für Ferti- gungs- und Prozessmanagement (HWK): Besondere Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von

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    Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer 1. Für die Prüfungen in den Prüfungsbestandteilen sind komplexe situationsbezogene Aufgaben zu stellen. Für jeden Prüfungsbestandteil ist mindestens eine Aufgabe [...] Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Verordnung über die Prüfung zum anerkann- ten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach [...] und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksord- nung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und

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    Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer 1. Für die Prüfungen in den Prüfungsbestandteilen sind komplexe situationsbezogene Aufgaben zu stellen. Für jeden Prüfungsbestandteil ist mindestens eine Aufgabe [...] Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Verordnung über die Prüfung zum anerkann- ten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach [...] und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksord- nung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und

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    abweichenden Regelungen enthalten, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in jeweils gültigen Fassung der Handwerkskammer Reutlingen anzuwenden. 4 [...] für die Fortbildungsprüfung zur „Datenverarbeitung/EDV-Fachkraft“ 2 § 1 Ziel der Prüfungen und Bezeichnung der Abschlüsse 1. Computerschein A Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der [...] rechtfertigen. 3. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung Computerschein B ist der Nachweis des Computerscheins A. Zulassungs- voraussetzung für die Prüfung Computerschein C ist der Nachweis des Computerscheins

  5. Relevanz:
     
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    abweichenden Regelungen enthalten, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in jeweils gültigen Fassung der Handwerkskammer Reutlingen anzuwenden. 4 [...] für die Fortbildungsprüfung zur „Datenverarbeitung/EDV-Fachkraft“ 2 § 1 Ziel der Prüfungen und Bezeichnung der Abschlüsse 1. Computerschein A Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der [...] rechtfertigen. 3. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung Computerschein B ist der Nachweis des Computerscheins A. Zulassungs- voraussetzung für die Prüfung Computerschein C ist der Nachweis des Computerscheins

  6. Relevanz:
     
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    diese Besonderen Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung enthalten, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer Reutlingen anzuwenden. § 6 [...] : Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur CNC-Fachkraft Metall 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die [...] CNC-Fachkraft Metall Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 30. September 1986 und der Vollversammlung vom 6. November 1986 erlässt die

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    diese Besonderen Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung enthalten, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer Reutlingen anzuwenden. § 6 [...] : Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur CNC-Fachkraft Metall 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die [...] CNC-Fachkraft Metall Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 30. September 1986 und der Vollversammlung vom 6. November 1986 erlässt die

  8. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Technologie: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der [...] bis 14 durchführen. 2. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um Unternehmen nachhaltig, eigenständig und verantwortlich führen zu können. Dazu gehören insbesondere die [...] Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung c. Auswirkungen von Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensstrategie berücksichtigen. 3. Im

  9. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Technologie: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der [...] bis 14 durchführen. 2. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um Unternehmen nachhaltig, eigenständig und verantwortlich führen zu können. Dazu gehören insbesondere die [...] Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung c. Auswirkungen von Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensstrategie berücksichtigen. 3. Im

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    nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung: Ausbilder-Eignungsverordnung 2 § 1 Geltungsbereich Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe. § 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und