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  1. Transparenz

    Datum: 24.05.2016

    Relevanz:
     
    52%
     

    Über uns – Die transparente Selbstverwaltung Zahlen, Daten Fakten Rechtsgrundlagen Amtliche Bekanntmachungen FAQ zum Kammerbeitrag Organe & Ehrenamt Handwerksorganisationen & Partner Kampagnen Besondere Services der Kammer Stellenangebote

  2. Relevanz:
     
    100%
     

    ((zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe) Wie hoch ist der Kammerbeitrag? Der Beitragsmaßstab wird [...] Wann wird der Kammerbeitrag reduziert, teilweise oder vollständig erlassen? Beim Vorliegen einer "unbilligen Härte" kann nach der Prüfung des Einzelfalles ein

  3. Amtliche Bekanntmachungen

    Datum: 04.09.2015

    Relevanz:
     
    13%
     

    Feststetzung des allgemeinen Kammerbeitrages, der ÜBA-Umlage sowie der Berufszuschläge für das Jahr 2014 Bekanntmachung vom 8. November 2013 Durchführung der überbetrieblichen [...] Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/in (HWK) Bekanntmachung vom 18. Januar 2013 Festsetzung des allgemeinen Kammerbeitrages, der ÜBA-Umlage sowie der Berufszuschläge für das Jahr [...] März 2012 Bekanntmachung vom 20. Januar 2012 Festsetzung des Kammerbeitrags für das Jahr 2012 Bekanntmachungen 2011

  4. Mitgliedsbeitrag

    Datum: 04.09.2015

    Relevanz:
     
    24%
     

    Der Mitgliedsbeitrag Die Höhe des Beitrags wird von der Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen festgesetzt. Die für das jeweilige laufende Jahr gelten Angaben finden Sie hier. Danach werden die bei unserer Kammer eingetragenen Betriebe zum allgemeinen Kammerbeitrag und auf Grund ihrer Berufszugehörigkeit gegebenenfalls zur allgemeinen [...] Kammerbeitrag, nicht für die ÜBA-Umlage und den Berufszuschlag – die ÜBA-Umlage und der Berufszuschlag sind immer in voller Höhe zu entrichten.

  5. Relevanz:
     
    12%
     

    Angaben finden Sie hier. Danach werden die bei unserer Kammer eingetragenen Betriebe zum allgemeinen Kammerbeitrag und auf Grund ihrer Berufszugehörigkeit gegebenenfalls zur allgemeinen ÜBA [...] Beitragsbefreiung für Existenzgründer gilt nur dann, wenn der Gewinn im entsprechenden Jahr 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Befreiung gilt außerdem nur für den allgemeinen Kammerbeitrag, nicht für die ÜBA