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  1. Relevanz:
     
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    Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 9 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 9 § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen 9 § 10 [...] entsprechende überregional abgestimmte Prüfungstage anzusetzen. § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich nach den von der Handwerkskammer bestimmten Fristen [...] die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die Prü- fungsbewerberin/der Prüfungsbewerber a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder b) in einem

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    Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 9 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 9 § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen 9 § 10 [...] entsprechende überregional abgestimmte Prüfungstage anzusetzen. § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich nach den von der Handwerkskammer bestimmten Fristen [...] die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die Prü- fungsbewerberin/der Prüfungsbewerber a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder b) in einem

  3. Relevanz:
     
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    Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte [...] Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung, Inhalt und Dauer [...] Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von

  4. Relevanz:
     
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    Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte [...] Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung, Inhalt und Dauer [...] Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von

  5. Relevanz:
     
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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, [...] macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung, Inhalt und Dauer der Prüfung 3. Die Prüfung gliedert sich in einen [...] berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die

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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, [...] macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung, Inhalt und Dauer der Prüfung 3. Die Prüfung gliedert sich in einen [...] berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die

  7. Relevanz:
     
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    , Planungen fortzusetzen und zur Ausschreibung zu führen. Die Voraussetzung Nummer 2.1 a) der Richtlinie zum Formblatt 225 VHB (nicht kalkulierbares Preisrisiko) für die o.g. Produkte ist erfüllt. Nummer 1d) der „Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen“ vom 4. Mai 1972 wird vorübergehend dahin ausgelegt, dass die Vereinbarung einer Preisgleit- klausel auch dann zulässig ist, wenn der Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Lieferung bzw. Fertigstellung einen Monat beträgt. Damit gilt die Voraussetzung der Nummer 2.1 b) der Richtli- nie zum Formblatt 225 VHB

  8. Relevanz:
     
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    , Planungen fortzusetzen und zur Ausschreibung zu führen. Die Voraussetzung Nummer 2.1 a) der Richtlinie zum Formblatt 225 VHB (nicht kalkulierbares Preisrisiko) für die o.g. Produkte ist erfüllt. Nummer 1d) der „Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen“ vom 4. Mai 1972 wird vorübergehend dahin ausgelegt, dass die Vereinbarung einer Preisgleit- klausel auch dann zulässig ist, wenn der Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Lieferung bzw. Fertigstellung einen Monat beträgt. Damit gilt die Voraussetzung der Nummer 2.1 b) der Richtli- nie zum Formblatt 225 VHB

  9. Relevanz:
     
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    , Planungen fortzusetzen und zur Ausschreibung zu führen. Die Voraussetzung Nummer 2.1 a) der Richtlinie zum Formblatt 225 VHB (nicht kalkulierbares Preisrisiko) für die o.g. Produkte ist erfüllt. Nummer 1d) der „Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen“ vom 4. Mai 1972 wird vorübergehend dahin ausgelegt, dass die Vereinbarung einer Preisgleit- klausel auch dann zulässig ist, wenn der Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Lieferung bzw. Fertigstellung einen Monat beträgt. Damit gilt die Voraussetzung der Nummer 2.1 b) der Richtli- nie zum Formblatt 225 VHB

  10. Relevanz:
     
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    , Planungen fortzusetzen und zur Ausschreibung zu führen. Die Voraussetzung Nummer 2.1 a) der Richtlinie zum Formblatt 225 VHB (nicht kalkulierbares Preisrisiko) für die o.g. Produkte ist erfüllt. Nummer 1d) der „Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen“ vom 4. Mai 1972 wird vorübergehend dahin ausgelegt, dass die Vereinbarung einer Preisgleit- klausel auch dann zulässig ist, wenn der Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Lieferung bzw. Fertigstellung einen Monat beträgt. Damit gilt die Voraussetzung der Nummer 2.1 b) der Richtli- nie zum Formblatt 225 VHB