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    Prüfung zu ergänzen, wenn diese das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer/in und Prüfungsfach nicht über- schreiten. Schriftliche Prüfung und mündliche Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis 2:1 zu gewichten. (6) Die schriftlichen Prüfungsleistungen können innerhalb eines Gesamtzeitraums von maximal 5 Jahren zu un [...] Prüfungsausschuss fest. (4) Die schriftliche Prüfung im Fach „Projektmanagement“ ist durch ein auf das Thema der Projektarbeit bezoge- nes Fachgespräch zu ergänzen, in dem der Prüfungsteilnehmer/die

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    durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeuti- ge Beurteilung der Prüfungsleistungen von wesentlicher Bedeutung ist. Der Antrag ist abzulehnen, wenn [...] dauern. (4) Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und mündlichen Ergänzungsprüfung ist im Verhältnis 2:1 zu gewich- ten. (5) Das Fachgespräch dient der mündlichen Erläuterung von Problemlösungen [...] Sprach- formen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Durch die Prüfung

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    Fortbildungsprüfungsordnung Seite 1 von 13 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21. Oktober 2010 und der Vollversammlung vom 30. November 2010 erlässt [...] durch Art. 9 a des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) die folgende Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen ge- mäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw). Fortbildungsprüfungsordnung Seite 2 von 13 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c

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    Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit einer Anforderung und Ge- wichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Er- mittlung des Ergebnisses dieses Prüfungsbereichs sind das bisherige Ergebnis und das Er- gebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu [...] , Durchführen und Kontrollieren (berufliche Handlungskom- petenz) einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den § 10 der Zwi- schenprüfung und § 11 der Abschlussprüfung nachzuweisen. (2)

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    erreicht, kann auf Antrag des Prüflings in einem dieser Handlungsfelder eine mündliche Ergän- zungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen der Prüfung insgesamt ermöglicht. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll höchstens 20 Minuten dauern. Das Ergebnis der jeweiligen Prüfung und der mündlichen Ergänzungsprüfung in dem Handlungsfeld ist im Verhältnis 2:1 zu gewichten [...] (1) Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Ge- bäudeenergieberater/-in (HWK)“ erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach

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    . Sollten Sie die beigefügte Vorlage verwenden, ergänzen Sie diese bitte um Ihren Namen, Ihre Anschrift und, so- weit verfügbar, um Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse. Weitere Ergänzungen [...] Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

  7. Relevanz:
     
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    . Sollten Sie die beigefügte Vorlage verwenden, ergänzen Sie diese bitte um Ihren Namen, Ihre Anschrift und, so- weit verfügbar, um Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse. Weitere Ergänzungen [...] Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

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    sinnvolle Gestaltung ■ gründliche Prüfung der steuerlichen Auswirkungen ■ Steuerberater frühzeitig in die Planung einbeziehen 6 Voraussetzungen Persönliche und betriebliche Ziele Kapitel 2 Ziele

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    wasserrechtlichen Vorschriften, Genehmigungs- und Prüffristen. Für einen oberirdischen Heizöltank mit einem Rauminhalt von bis zu 10.000 Litern ist vor Inbetriebnahme eine einmalige Prüfung erforderlich. Unterirdische Tankanlagen hingegen unterliegen in jedem Fall einer Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung. 12 2. Wasser und Abwasser Von großer Bedeutung ist auch, frühzeitig zu wissen, ob das vorgesehene [...] wurde und ob Pflichten zur Durchführung wiederkehrender Prüfungen einge- halten werden. Abwasservorbehandlung Sind für Ihr Vorhaben Abwasservorbehandlungsanlagen wie Fettabscheider oder

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    Diplom-Ingenieur oder Techniker in die Handwerksrolle einge- tragen werden. Wenn Sie meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten auf andere Weise als durch die Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfungen [...] spätere Streitigkeiten mit Ihrem Vorgänger. Treffen Sie deshalb eindeutige schrift- liche Regelungen. Halten Sie alles schriftlich fest, worauf Sie sich zuvor mündlich verständigt haben. Dazu gehören [...] und Leistungsangebots sollten Sie sich nicht nur auf Ihre Kernleistungen beschränken, sondern ergänzende Dienstleistungen anbieten, mit der Sie Ihre Zielgruppe begeistern und einen zusätzlichen