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  1. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen der Gesamtprüfung ermöglicht. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll höchstens 20 Minuten dauern. Das Ergebnis der jeweiligen schriftlichen Prüfung und der mündlichen Ergänzungsprüfung in dem Hand- lungsfeld ist im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. § 9 Befreiung von Prüfungsleistungen 1. Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung [...] . Nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Handlungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind. 3. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis mit der Gesamtnote nach §

  2. Relevanz:
     
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    Prüfungsbestandteil eine mangelhafte Leistung erbracht, so ist in diesem Prüfungsbestandteil eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden oder mehreren mangelhaften oder ungenügenden [...] anwendungsbezogen sein und nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung und die der schriftlichen Prüfungsleistung werden zu einer Bewertung zusammengefasst [...] Prüfung und 2. Eine mündliche Prüfung. § 12 Schriftliche Prüfung 1. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsbestandteilen. Die Aufgaben der drei schriftlichen Prüfungsbe- standteile werden als

  3. Relevanz:
     
    11%
     

    Prüfungsbestandteil eine mangelhafte Leistung erbracht, so ist in diesem Prüfungsbestandteil eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden oder mehreren mangelhaften oder ungenügenden [...] anwendungsbezogen sein und nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung und die der schriftlichen Prüfungsleistung werden zu einer Bewertung zusammengefasst [...] Prüfung und 2. Eine mündliche Prüfung. § 12 Schriftliche Prüfung 1. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsbestandteilen. Die Aufgaben der drei schriftlichen Prüfungsbe- standteile werden als

  4. Relevanz:
     
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    . Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung), in dem die Prüfungsleistung mit mindestens 30 Punkten und weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, wenn dies das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 [...] durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei fachtheoretische Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet worden sind. 3. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis

  5. Relevanz:
     
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    . Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung), in dem die Prüfungsleistung mit mindestens 30 Punkten und weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, wenn dies das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 [...] durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei fachtheoretische Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet worden sind. 3. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis

  6. Relevanz:
     
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    nach durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet worden sind. 3. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis [...] Prüfungsausschusses eine münd- liche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen der Prüfung insgesamt ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 Minuten je Prüfling dauern. In diesem Prüfungsbereich sind die Ergeb- nisse der schriftlichen Prüfung und der Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. 5 Fachwirt/Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) 3. Die Prüfung im

  7. Relevanz:
     
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    nach durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet worden sind. 3. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis [...] Prüfungsausschusses eine münd- liche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen der Prüfung insgesamt ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 Minuten je Prüfling dauern. In diesem Prüfungsbereich sind die Ergeb- nisse der schriftlichen Prüfung und der Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. 5 Fachwirt/Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK) 3. Die Prüfung im

  8. Relevanz:
     
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    gewichtet. Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung), in dem die Prüfungsleistung mit mindestens 30 Punkten und weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, wenn dies das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 [...] erbracht hat. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn nach durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei fachtheoretische Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet

  9. Relevanz:
     
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    gewichtet. Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung), in dem die Prüfungsleistung mit mindestens 30 Punkten und weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, wenn dies das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 [...] erbracht hat. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn nach durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei fachtheoretische Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet

  10. Relevanz:
     
    8%
     

    bewertet, so kann in jedem dieser Prüfungs- bestandteile eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden. Wurde einer der Prüfungsbestandteile mit „ungenügend“ bewertet, ist eine Ergänzungsprüfung ausgeschlossen. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 7 Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung situationsbezogen durchgeführt werden und in jedem Prüfungsbestandteil für den [...] Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. § 12 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die Handwerkskammer zu befrei- en, wenn