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  1. Relevanz:
     
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    bewertet, so kann in jedem dieser Prüfungs- bestandteile eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden. Wurde einer der Prüfungsbestandteile mit „ungenügend“ bewertet, ist eine Ergänzungsprüfung ausgeschlossen. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 7 Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung situationsbezogen durchgeführt werden und in jedem Prüfungsbestandteil für den [...] Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. § 12 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die Handwerkskammer zu befrei- en, wenn

  2. Relevanz:
     
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    Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung erforder- lich ist. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als insgesamt 20 Min. je Prüfling dauern. §4 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Vor der Ablegung einer Prüfung, von Prüfungsteilen oder Prüfungsfächern gemäß § 3 [...] für die Fortbildungsprüfung zur „Datenverarbeitung/EDV-Fachkraft“ 2 § 1 Ziel der Prüfungen und Bezeichnung der Abschlüsse 1. Computerschein A Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der

  3. Relevanz:
     
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    Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung erforder- lich ist. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als insgesamt 20 Min. je Prüfling dauern. §4 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Vor der Ablegung einer Prüfung, von Prüfungsteilen oder Prüfungsfächern gemäß § 3 [...] für die Fortbildungsprüfung zur „Datenverarbeitung/EDV-Fachkraft“ 2 § 1 Ziel der Prüfungen und Bezeichnung der Abschlüsse 1. Computerschein A Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der

  4. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
    11%
     

    arithmetischen Mittel der einzelnen Handlungsbereiche ermittelt. 3. Wurde in einem Handlungsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung [...] Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prü- fungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. 7 Geprüfter Betriebswirt nach der

  5. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    arithmetischen Mittel der einzelnen Handlungsbereiche ermittelt. 3. Wurde in einem Handlungsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung [...] Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prü- fungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. 7 Geprüfter Betriebswirt nach der

  6. Relevanz:
     
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    Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation. 5. Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 35a Absatz 2 HwO können zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche [...] Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die

  7. Relevanz:
     
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    Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation. 5. Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 35a Absatz 2 HwO können zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche [...] Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die

  8. Relevanz:
     
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    gewichtet. Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung), in dem die Prüfungsleistung mit mindestens 30 Punkten und weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, wenn dies das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 [...] erbracht hat. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn nach durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei fachtheoretische Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet

  9. Relevanz:
     
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    gewichtet. Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung), in dem die Prüfungsleistung mit mindestens 30 Punkten und weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, wenn dies das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 [...] erbracht hat. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn nach durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei fachtheoretische Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet

  10. Relevanz:
     
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    . Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung), in dem die Prüfungsleistung mit mindestens 30 Punkten und weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, wenn dies das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 [...] durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei fachtheoretische Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet worden sind. 3. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis