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    . Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung), in dem die Prüfungsleistung mit mindestens 30 Punkten und weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, wenn dies das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 [...] durchgeführter mündlicher Ergänzungsprüfung zwei fachtheoretische Prüfungsbereiche mit jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkten bewertet worden sind. 3. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschu- lungsprüfungen. Zur Erleichterung der Lesbarkeit wird in dieser Prüfungsordnung auf das Anführen der weiblichen und diversen Form verzichtet. Mit der

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschu- lungsprüfungen. Zur Erleichterung der Lesbarkeit wird in dieser Prüfungsordnung auf das Anführen der weiblichen und diversen Form verzichtet. Mit der

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschu- lungsprüfungen. Zur Erleichterung der Lesbarkeit wird in dieser Prüfungsordnung auf das Anführen der weiblichen und diversen Form verzichtet. Mit der

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 nach § 47 Absatz 1 Satz 1, Absätze 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende Prüfungs-

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 nach § 47 Absatz 1 Satz 1, Absätze 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende Prüfungs-

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 nach § 47 Absatz 1 Satz 1, Absätze 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende Prüfungs-