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  1. Relevanz:
     
    6%
     

    Interessenten, die folgende Voraussetzungen erfüllen: erfolgreich bestandene Meisterprüfung Erfahrungen im Umgang mit denkmalgeschützten Bauten oder Altbauten, insbesondere mit Arbeiten im Rahmen der Pflege, Erhaltung und Erneuerung historischer Bausubstanz (bitte Angabe von maximal 3 Referenzobjekten). Die Bewerbungen sollten eine Kopie der Meisterprüfung, Arbeitszeugnisse und bebilderte

  2. Relevanz:
     
    2%
     

    erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater (HWK) / Gebäude- energieberaterin (HWK). § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Meisterprüfung

  3. Relevanz:
     
    2%
     

    -/Facharbeiter-/Abschlussprüfung oder andere Berufsabschlüsse abgelegt am als b. bereits erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Abgelegt am im -Handwerk c. Berufsausbildung im Ausland: Ausbildungszeit von bis

  4. Relevanz:
     
    1%
     

    Absatz 1 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 Sätze 1 und 2 HwO). 3. Bei Fortbildungsprüfungen für zulassungspflichtige Handwerke müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem Handwerk abgelegt haben

  5. Relevanz:
     
    1%
     

    Absatz 1 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 Sätze 1 und 2 HwO). 3. Bei Fortbildungsprüfungen für zulassungspflichtige Handwerke müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem Handwerk abgelegt haben

  6. Relevanz:
     
    1%
     

    Handwerksordnung, d. Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk, e. Einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum

  7. Relevanz:
     
    1%
     

    Handwerksordnung, d. Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk, e. Einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum

  8. Relevanz:
     
    2%
     

    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe,

  9. Relevanz:
     
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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe,

  10. Relevanz:
     
    2%
     

    ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von