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    beantragen, die sich in Baden- Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehens- förderung nach dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung [...] unterschriebene Förderantrag muss spätestens 24 Monate nach der Meisterprüfung bei der L-Bank vorliegen. 86 63 03 /2 2 Va ria nt e M B W G 01 - A nl ag e R SP Seite 1 von 2 Gründungs- und

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die

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    Antrag auf Befreiung von einem Teil der Meisterprüfung Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Meisterprüfungsabteilung: 07121 2412-253 · E-Mail: meisterpruefung@hwk-reutlingen.de Antragsteller:in Frau Herr Divers Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ: Wohnort: Telefon: Mobil: E-Mail: Angaben zur Prüfung Meisterprüfung im -Handwerk: Antragstellung Hiermit beantrage [...] Weiterbildung zum/r staatlich geprüften/r Techniker/in, Ingenieur/in oder vergleichbar absolviert haben, ist eine zusätzliche Meisterprüfung nicht immer zwingend Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit

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    Antrag auf Befreiung von einem Teil der Meisterprüfung Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Meisterprüfungsabteilung: 07121 2412-253 · E-Mail: meisterpruefung@hwk-reutlingen.de Antragsteller:in Frau Herr Divers Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ: Wohnort: Telefon: Mobil: E-Mail: Angaben zur Prüfung Meisterprüfung im -Handwerk: Antragstellung Hiermit beantrage [...] Weiterbildung zum/r staatlich geprüften/r Techniker/in, Ingenieur/in oder vergleichbar absolviert haben, ist eine zusätzliche Meisterprüfung nicht immer zwingend Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit

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    , beschlossen: § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: Nach Ziffer 3.2.2.1 wird folgende Ziffer 3.2.2.2 neu aufgenommen: 3.2.2.2 Bei Meisterprüfungen [...] folgt geändert: 3.2.3 Wiederholung der Meisterprüfung außerhalb des regulären Termins entsprechend 3.2.2.1-3.2.2.5 § 2 Inkrafttreten Die Änderung tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.