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    kommenden Wochen. Der Konjunkturindikator der Handwerkskammer Reutlingen, der Lagebeurteilungen und Erwartungen in einer Kennzahl zusammenfasst, beträgt 65,1 Punkte (Vorjahresquartal: 57,4 Punkte). Deutlich [...] zuletzt Rückgänge verkraften mussten, zurückgegangen. Ihr Anteil beträgt aktuell knapp zehn Prozent (Vorjahresquartal: 11,8 Prozent). Auch die Umsätze haben sich positiv entwickelt. Knapp die Hälfte der [...] Bauhauptgewerbe. Der Anteil des Wohnungsbaus am Gesamtumsatz, so Herrmann, habe innerhalb von zwölf Monaten von 24 auf nunmehr 32 Prozent zugenommen. Unverändert hoch ist die Auslastung der Betriebe. Mehr als die

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    ) die Note gut. Zwölf Monate zuvor war knapp die Hälfte (47,6 Prozent) zu einem positiven Urteil gekommen. Auch die Prognosen für das erste Quartal 2014 fallen optimistisch aus: 55,9 Prozent der befragten Betriebe rechnen mit einer guten Geschäftsentwicklung (Vorjahr: 47,4 Prozent), der Anteil der Pessimisten ist auf nunmehr 6,7 Prozent gesunken (Vorjahr: 7,7 Prozent). Eisert warnt davor, die robuste [...] aus (Vorjahr: minus 4,3 Prozentpunkte). Knapp die Hälfte der Unternehmen (46,3 Prozent) konnten die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr steigern. Die Auslastung der Betriebe ist im abgelaufenen Quartal

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    Die Handwerkskonjunktur im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen hat sich in den vergangenen Monaten stabilisiert

    eines Jahres hat sich dieser Anteil um 5,4 Prozentpunkte erhöht. Die Erwartungen für die kommenden Monate sind trotzdem verhalten positiv. Der Index der Geschäftsaussichten erreicht +17,9 Punkte, bleibt aber hinter dem Stand des Vorjahres zurück. Infolgedessen fällt der Konjunkturindex der Handwerkskammer Reutlingen, der aus den Beurteilungen der Geschäftslage und der Erwartungen gebildet wird, mit +13,1 Punkten deutlich besser aus als im ersten Quartal 2009 (+1,4). Im Sommer 2008 lag dieser Wert noch bei +22,8 Punkten. Die Umsatzlage der Handwerksunternehmen hat sich in den zurückliegenden drei

  4. gebuehrenordnung_20150123.pdf

    Datum: 30.11.2016

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    zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen, zuletzt geändert am 24. Juli 2012, be- schlossen. §1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei Ziffer 5: 5.1 Für Ausbildungsbetriebe, die nicht am Finanzausgleich (Sonder-/ÜBA-Umlage) teilnehmen und deren Auszubildende an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, je Auszubildender und Woche 200,00 Euro zzgl. nicht gewährter Zuschüsse von Bund und Land zzgl. Internats- u. Verpflegungskosten 5.1.1 Bei verschuldetem Nichtteilnehmen des Auszubildenden

  5. 200623_Corona-Verordnung.pdf

    Datum: 24.06.2020

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    Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht. (4) Absätze 1 bis 3 [...] Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis 3 finden auf Veranstaltungen von [...] § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum

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    Eine besondere Qualifizierung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf und keine Note ist schlechter als „befriedigend“, das Zeugnis der Zwischenprüfung weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf, eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat, Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse, Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte

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    Eine besondere Qualifizierung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf und keine Note ist schlechter als „befriedigend“, das Zeugnis der Zwischenprüfung weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf, eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat, Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse, Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte

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    in einer Pressemitteilung der Reeco GmbH – als die Leitmesse für Erneuerbare Energien und Effiziente Gebäude weit über Baden-Württemberg hinaus etabliert. Auch 2012 bietet die CEP® dem Fachhandwerk [...] Dienstleistungen. Im Rahmen der Messe finden mehrere begleitende Kongresse statt, darunter am 29.03.2012. der Kongress Solarthermische Anlagen für Mehrfamilienhäuser und Kommunen, der 4. Deutsche Stirling Kongress und das 4.Internationale Symposium Solares und Erneuerbares Kühlen. Sie möchten sich auf der CEP® 2012 informieren? Dann laden Sie sich hier Ihre persönliche Freikarte herunter . Weitere

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    Die besondere Qualifizierung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf, - das Zeugnis der Zwischenprüfung der Gesellenprüfung weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf, - Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können. Daneben müssen folgende

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    IV A 4 - S 0316-a/20/10003 :002 DOK 2020/0451857 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 4. Mai 2020 (BStBl I S. 518) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert [...] durch den Kunden ist der elektronische Beleg in jedem Fall zu erstellen.“ Nummer 6.4 des AEAO zu § 146a wird wie folgt gefasst: „6.4 Die Sichtbarmachung eines Beleges an einem Bildschirm des